Raika Lana

Homepage & Impressum – Verpflichtende Angaben

by Radio Sonnenschein

impressumDie Homepage ist das digitale Schaufenster eines Unternehmens: Hier kann das Unternehmen sich selbst, seine Produkte und Dienstleistungen vorstellen. Wie viele und welche Informationen die Homepage bietet, kann das Unternehmen grundsätzlich selbst entscheiden. So können z.B. die Unternehmensgeschichte, Produkte, Mitarbeiter/innen, Kontaktformulare, Leitfäden, Informationsbroschüren und vieles mehr online gestellt werden.

Das Impressum soll Informationen über den jeweiligen Anbieter der Homepage enthalten und bietet sowohl den Kunden als auch den Mitbewerbern und allen anderen Dritten Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten. Doch welches sind die Mindestangaben auf der Homepage? Die sogenannte „Impressumpflicht“ besteht grundsätzlich für alle Unternehmen und legt fest, welche Mindestinformationen auf der Homepage mitgeteilt werden müssen.

Werden diese Vorschriften nicht beachtet, drohen Verwaltungsstrafen und andere Konsequenzen.

Folgende Angaben sind vom Betreiber einer Homepage laut italienischer Gesetzgebung zwingend anzuführen:

  • Name bzw. Firma
  • Rechtssitz sowie Domizil, falls vom Rechtssitz abweichend
  • Kontakt, über welchen der Inhaber der Homepage direkt und effektiv erreichbar ist, inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Handelsregister, bei welchem das Unternehmen eingetragen ist, und Handelsregisternummer
  • MwSt.-Nr.
  • eventuelle andere Eintragungsnummer(n) in öffentliche Register
  • eventuell der Hinweis, dass es sich um eine Gesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter handelt (AG, GmbH)
  • für GmbH, KGaA und AG: eingezahltes Gesellschaftskapital
  • eventuell der Hinweis, dass die Gesellschaft in Liquidierung ist
  • soweit für die Tätigkeit eine Zulassung erforderlich ist, die Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde (Bsp. Consob)

Bei reglementierten Berufen (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater) sind außerdem folgende Informationen anzugeben:

  • zuständige/r Berufsverband/Kammer
  • Berufsbezeichnung und Mitgliedstaat, in der die Berufsbefähigung verliehen wurde
  • Verweis auf die im Mitgliedstaat der Niederlassung anwendbaren berufsrechtlichen Regeln und Angaben dazu, wie sie zugänglich sindQuelle: Handelskammer Bozen

 

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