| Neue Straßenverkehrsordnung Rom |
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| Freitag, 30. Juli 2010 - 16:06 | |
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Alkohol am Steuer Zunächst sprach sich der Berichterstatter Abg.Valducci für eine generelle Null-Promille-Grenze für alle Autolenker aus. Aufgrund des Widerstands der SVP und anderer Parlamentarier, insbesondere der Lega Nord, ist es gelungen, die Null-Promille-Grenze auf Jugendliche bis 21 Jahre, Führerscheinneulinge, Lenker öffentlicher Verkehrsmittel sowie für Lenker von Gefahrenguttransporten zu beschränken. Für alle anderen bleibt die bisher geltende 0,5-Promille-Grenze aufrecht. „Ich freue mich auch, dass es gelungen ist, die Sanktionen bei der Null-Promille-Grenze (zwischen 0,0 und 0,5 Promille) in einem vertretbaren Rahmen zu halten: Der Führerschein wird nicht entzogen und es wird „nur" eine Geldstrafe von € 155,00 bis 624,00 sowie ein Punkteabzug verhängt. Ein Strafverfahren und damit die Eintragung einer Vorstrafe sind nicht mehr vorgesehen. Alles in allem bleibt es bei einem wirksamen Schuss vor den Bug", meint Karl Zeller. Auch ist es gelungen, die Folgen für Minderjährige abzumildern, wenn diese mit mehr als 0,0 Promille aber unter 0,5 Promille erwischt werden. Vorgesehen war, dass diese dann den Führerschein B erst mit 21 Jahren machen können. „Ich habe darauf hingewiesen, dass dies völlig überzogen ist, wenn man z.B. einen 16-Jährigen, der 1 Bier getrunken hat und dann vielleicht 0,2 Promille hat, als Strafe erst 3 Jahre später als üblich den Führerschein machen lässt. Daraufhin wurde die Strafe etwas herabgesetzt: Bis zu 0,5 Promille darf der Führerschein mit 19 gemacht werden, wer darüber liegt muss bis zum 21.Lebensjahr warten", erklärt Karl Zeller. Positiv ist auch, dass mit einem Abänderungsantrag der SVP durchgesetzt werden konnte, dass zwischen 0,5 und 0,8 Promille, also für leichte Überschreitungen der Promillegrenze, kein Strafverfahren mehr eingeleitet wird. Es bleibt selbstredend die Geldstrafe und der Führerscheinentzug. „Eine Vorstrafe im Strafregister wegen eines leichten Vergehens erschien uns aber überzogen", meint Karl Zeller. Mit der nun getroffenen Regelung bleibt den Bürgern, die die 0,5-Promille-Grenze nur wenig überschreiten, zumindest ein Strafverfahren und die Vorstrafe erspart. Auch werden die Gerichte nicht mit unnötigen Bagatellverfahren überlastet", meint Karl Zeller. Verschärft wurden hingegen die Sanktionen für Fahren mit einem Promillegehalt von über 0,8. Neu ist aber, dass im Strafverfahren beantragt werden kann, die Haftstrafe mit gemeinnützigen Arbeiten zu ersetzen. Wenn diese korrekt abgeleistet werden, verfügt der Richter das Erlöschen der Straftat, die Halbierung des Führerscheinentzugs und ev. auch die Rückgabe des konfiszierten Fahrzeugs. Ausschankverbot Auch auf Antrag der SVP gilt nun, dass Alkoholausschank ab 13.8.2010 bis 3 Uhr morgens (und nicht mehr wie bisher bis 2 Uhr) möglich ist. Zu Silvester und am 15./16.August gilt keine Beschränkung. Bei Zuwiderhandeln wird das erste Mal „nur" eine Geldstrafe von € 5.000,00 bis 20.000,00 verhängt und erst bei erneuter Verletzung im Zweijahreszeitraum die Schließung des Lokals für 7 bis 30 Tage verfügt. Nur Lokale, die nach 24 Uhr Alkohol ausschenken, müssen am Ausgang einen Alkomaten sowie entsprechende Hinweistafeln aufstellen. Bei Verletzung ist eine Geldstrafe von € 300,00 bis 1.200,00 aber keine Schließung des Lokals mehr vorgesehen. „Ich halte dies für eine vernünftige Regelung, da alle Betriebe gleichgestellt werden, die Sanktionen verhältnismäßiger sind und den Diskotheken in Südtirol nun eine Überlebenschance geboten wird", meint Karl Zeller. Führerscheinneulinge Angenommen wurde auch ein Abänderungsantrag der SVP, mit dem das geplante Geschwindigkeitslimit von 70 km/h auf Schnellstraßen und 90 km/ h auf Autobahnen für Führerscheinneulinge in den ersten 3 Jahren des Führerscheinbesitzes gestrichen wird. „Es freut mich, dass es gelungen ist, die Mehrheit der Kommission und auch die Regierung davon zu überzeugen, dass die heute bestehende Begrenzung von 100 km/h auf Autobahnen und von 90 km/h auf Schnellstraßen ausreicht. Alle anderen Fahrzeuglenker können ja 130 km/h bzw. 110 km/h fahren und eine weitere Absenkung für Führerscheinneulinge hätte für die Verkehrssicherheit nichts gebracht, sondern allenfalls eine Behinderung der anderen Autofahrer nach sich gezogen", erklärt Karl Zeller. Angehoben wird die Begrenzung für Führerscheinneulinge, im 1.Jahr des Führerscheinbesitzes nur Fahrzeuge mit einer Leistung von 50 kW/t lenken zu dürfen. „Damit hätten diese nicht einmal Kleinfahrzeuge lenken dürfen, was für die Familien eine unzumutbare Belastung dargestellt hätte, da nicht jede Familie ein entsprechendes Fahrzeug besitzt, das unter diesem Limit liegt. „Mit der Anhebung auf 55 bzw. 70 kW/t ist das Parlament und die Regierung unserer Forderung entgegen gekommen, eine vernünftigere Lösung zu finden", meint Karl Zeller. Fahrsicherheitszentrum Ein Durchbruch ist der SVP auch in Sachen Fahrsicherheitszentrum gelungen: Das Transportministerium wird nun die Kurse für Fahrsicherheit regeln und festlegen, dass nach Punkteabzug aufgrund bestimmter Übertretungen bis zu 5 Punkte für den Besuch eines Kurses im Fahrsicherheitszentrum vergeben werden können. 50 % der Einnahmen aus Radarfallen an das Land Mit einem weiteren Abänderungsantrag der SVP wurde durchgesetzt, dass ab 1.1.2011 50 % aller Einnahmen aus Radarfallen in Südtirol, sowohl der Gemeinde als auch der Staatspolizei, an das Land als Eigentümer der Straßen abgeführt werden müssen. Diese Gelder, aber auch die restlichen 50%, die der Gemeinde verbleiben, müssen für Instandhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen der Straßen eingesetzt werden. „Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Radarfallen wirklich der Verkehrssicherheit dienen und nicht der Abzocke der Bürger", erklärt Karl Zeller. Werbeaufschriften Sportvereine. Bisher war es nicht erlaubt, Werbeaufschriften auf den Fahrzeugen von Sportvereinen anzubringen. Dies ist zwar nicht allgemein bekannt, wurde in letzter Zeit aber vermehrt von den Polizeiorganen kontrolliert und hätte große Probleme für die Sportvereine bereitet, denen wohl gar einige Sponsoren „abgesprungen" wären. Mit einem Abänderungsantrag der SVP, der mit dem VSS abgesprochen war, wurde nun Abhilfe geschafft: Innerhalb 13.10.2010 muss die Regierung die entsprechende Durchführungsbestimmung ändern und die Werbeaufschriften für gemeinnützige Vereine und für vom CONI anerkannte Sportvereine zulassen. Spezialfahrzeuge Landwirtschaft Genehmigt wurde auch eine weitere Forderung, die Karl Zeller und Siegfried Brugger auf Antrag des Südtiroler Bauernbundes vorgebracht hatten: Für landwirtschaftliche Spezialfahrzeuge gilt die Bewilligung zur Benutzung von öffentlichen Straßen nunmehr für 2 statt wie bisher nur für 1 Jahr. Diese Bestimmung tritt am 13.8.2010 in Kraft. „Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung", erklären Karl Zeller und Siegfried Brugger. Wichtig ist auch, dass die Regierung innerhalb von 13.10.2010 die Durchführungsverordnung so ändern muss, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge auch für Instandhaltungsarbeiten und Umweltmaßnahmen verwendet werden dürfen. „Es freut mich, dass viele der von der SVP vorgeschlagenen Änderungen angenommen wurden. Nun ist die Regelung einfacher, vernünftiger und praktikabler. Auch ist es gelungen, wenn auch nicht alle, aber doch einige „Exzesse" mit überzogenen Strafen zu verhindern", erklärt Karl Zeller. Rom, den 30.Juli 2010 Neuere Beiträge aus dieser Rubrik
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