Raika Lana

Rai-Fernsehgebühr wird heuer erst im Juli über die Stromrechnung bezahlt

by Radio Sonnenschein

HochmuthVZS: zweisprachige Grüne Nummer für die Information der Bevölkerung sofort einrichten  
      
Tagtäglich werden die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) von zahlreichen BürgerInnen kontaktiert, die mehr über die Bezahlung der Rai-Fensehgebühr wissen möchten. 

Dabei ist zu unterstreichen, dass diese nicht wie jedes Jahr Ende Jänner fällig ist, sondern ab Juli 2016 mit der Stromrechnung in Raten eingehoben wird und auf 100 Euro jährlich reduziert wurde. 

Leider ist die zur Verfügung gestellte Information ungenügend. Während in anderen Jahren im Jänner eine Kampagne für die Bezahlung der Fernsehgebühr in den Rai-Programmen lief, wird die Reform der Einhebung der Fernsehgebühr nicht entsprechend und in dem Maße kommuniziert. Über die Gebühren-Infonummer „Risponderai“, 199123000 können Auskünfte eingeholt werden. Unter www.contattalarai.rai.it/ kann man auch einen Rückruf vormerken. Informationen findet man auch unter www.abbonamenti.rai.it. Auch diesbezüglich wird die Zweisprachigkeit nicht gewährleistet.

Die BürgerInnen zählen anscheindend zur zweiten Klasse, nachdem für die Betriebs-Abbonements sehr wohl Informationen in fünf Sprachen zur Verfügung stehen.

Dazu der VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus: „Es geht nicht an, dass für die sicher notwendige Information auch noch bezahlt werden muss. Rai und Agentur der Einnahmen sollten dringend eine kostenlose Grüne Nummer, in beiden Landessprachen, einrichten um die zahlreich auftauchenden Fragen zu beantworten. Als Verbrauchervereinigung bemühen wir uns, bei der Gestaltung der notwendigen neuen Formulare mit einbezogen zu werden.“ 

Hervorzuheben ist auch, dass derzeit ein Widerspruch gegen die Anlastung auf der Stromrechnung  – etwa weil man kein entsprechendes Gerät besitzt – verfrüht ist: dieser Widerspruch muss genau in der vom Gesetz vorgeschriebenen Form erfolgen, und man wartet im Moment noch darauf, dass die entsprechenden Instrumente zur Verfügung gestellt werden. Ein „formloses“ Einschreiben an den Stromanbieter, mit welchem man mitteilt, kein Gerät zu besitzen, ist somit wirkungslos. 

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