WARUM GEWÄHRT DER STAAT EINEN STEUERBONUS VON 30%?
Diese Entscheidung geht ganz klar auf den aktuellen Covid-19-Ausnahmezustand in Italien zurück. Urn die Wirtschaft wieder anzukurbeln, fördert die italienische Regierung mit dem Dekret „Cura Italia“ auch Werbeinvestitionen.
WIE FUNKTIONIERT DER STEUERBONUS?
Wer im Jahr 2020 in Radiowerbung investiert, hat Anspruch auf ein Steuerguthaben von 30 Prozent. Unternehmen können es im Vordruck F24 anwenden, um Steuerschulden auszugleichen oder um es von den INPS-Beiträgen abzuziehen. Nicht gefördert werden Produktions- und Vermittlungsgebühren.
WAS IST NEU?
Bislang war es so, dass nur für Werbe-Mehr-ausgaben ein Steuerbonus gewährt wurde. Neu ist und interessant ist jetzt, dass der Steuerbonus auf den vollständigen Betrag berechnet wird.
Ein Beispiel: Investiert man in diesem Jahr 5.000 Euro in Radiowerbung, dann hat man für den gesamten Betrag von 5.000 Euro Anspruch auf ein Steuerguthaben von 30 Prozent.
WER HAT ANSPRUCH AUF DEN STEUERBONUS?
Anspruch haben alle Unternehmen, Freiberufler und alle nicht gewerblichen Körperschaften.
WO KANN MAN DEN STEUERBONUS BEANTRAGEN?
Den Antrag für diesen Werbe-Steuerbonus kann man zwischen 1. und 30. September 2020 stellen.
Bei Fragen zur Abwicklung, wendet man sich am Besten an einen Steuerberater.
30% Steuerbonus für Radiowerbung für das gesamte Jahr 2020
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