Im Internet gekaufte Musikdownloads können legal verwendet werden, sofern eine Kaufbestätigung vorliegt.
Nachdem immer wieder Zweifel aufgetreten sind, ob Deejays die im Internet gekauften Files (zum Beispiel von I-Tunes oder anderen ähnlichen Portalen) bei öffentlichen Veranstaltungen verwenden können, hat sich die Siae/Enpals-Infostelle um Aufklärung bemüht.
Vor wenigen Tagen kam nun die offizielle Stellungnahme aus Rom:
La Direzione Generale SIAE comunica come segue: “il Deejay può effettuare copie lavoro con qualsiasi brano musicale che sia stato legalmente acquisito. La fonte che dovrà indicare nella dichiarazione è : DWLP. Inoltre consigliamo di avere con sé, anche in forma elettronica, la prova di aver legalmente acquisito i brani musicali “.
So gesehen dürfen Deejays ihre rechtmäßig erworbernen download-files bei allen öffentlichen Veranstaltungen nutzen, sofern diese über ein offizielles Portal gekauft haben und dafür eine Zahlungsbestätigungen vorliegt. Deshalb empfehlen wir bei Veranstaltungen nur jene Songfiles mit zu nehmen, die Verwendung finden und für die eine Zahlungsbestätigung vorliegt. Musikfiles die privat genutzt werden, sollten besser auf anderen Festplatten abspeichert werden.
Voraussetzung für die Verwendung dieser Musikfiles ist allerdings eine Lizenz/Genehmigung von Seiten der SIAE, welche Sie unter https://www.siae.it/it/utilizzatori/musica/licenza-deejay/licenza-deejay oder direkt im Büro der SIAE in Bozen beantragen können.
Für weitere Fragen:
Siae/Enpals-Infostelle
39100 – Bozen – Musterplatz 10
Tel. 0471/980455 – e-mail: walter.eschgfaeller@sbz.it
Montag und Donnerstag von 9-13 Uhr