Beim „Begleitenden Fahren ab 17“ kann ein Jugendlicher seit dem 21. April 2012 bereits mit 16,5 Jahren mit dem Fahrunterricht beginnen und mit 17 den Führerschein machen. Fahranfänger können sich künftig ab ihrem 17. Geburtstag ans Steuer eines Autos setzen, wenn sie den A1 Führerschein haben und von einem Beifahrer begleitet werden. Dieser muss zehn Jahre ununterbrochen den Führerschein besitzen und einen entsprechenden Kurs absolviert haben, um den Jugendlichen zu beaufsichtigen und zu beraten. Das Fahrzeug darf die Leistung von 75 PS pro Tonne nicht überschreiten.
Der Fahrer darf keinen Alkohol trinken und für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Grenze. Fahrer und Begleitperson dürfen keine verbotenen berauschenden Mittel zu sich nehmen. Die Begleitperson soll den Fahrer nur beraten und darf nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen. Eine Unterweisung der Begleitpersonen wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.
Wer allein am Steuer erwischt wird, muss den Führerschein wieder abgeben. Hinzu kommt ein Bußgeld sowie eine Verlängerung der Probezeit. Vor dem Wiedererwerb der Fahrerlaubnis muss ein Aufbauseminar absolviert werden. Ab dem 18. Geburtstag dürfen junge Erwachsene dann alleine fahren.