Mittlerweile ist dieser Plan (Vorschlag) leider nicht mehr aktuell!
Der Plan wurde nie entschlossen!
Der Plan zeigt aber, dass alles nur schrittweise erfolgen kann.
A. Jetzt stufenweise Lockdown lockern
Die Autonome Provinz Bozen Südtirol ist überzeugt, dass die undifferenzierte Verlängerung des Lockdowns auf dem gesamten Staatsgebiet bis zum 3. Mai, beschlossen mit DPCM vom 10. April 2020, nicht geeignet ist, den unterschiedlichen regionalen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Daher legt Südtirol hiermit einen eigenen Plan für einen früheren Beginn der Phase 2 vor.
Der Lockdown kann nicht unbegrenzt sein. Durch das massive Herunterfahren des gesellschaftlichen Lebens und der wirtschaftlichen Tätigkeiten wird die Gesundheit des einzelnen und die Funktionsfähigkeit der Gesundheitssysteme verteidigt.
Die Gesundheit und die Würde des Menschen bleiben in der Abwägung die höchsten Güter. Der Schaden, der aber dann entsteht, wenn Dauer und Verhältnismäßigkeit nicht mehr stimmen, kann zu einer ungleich größeren Bedrohung für die Zukunft eines Landes, für Arbeitsplätze und Wohlstand, für das funktionierende Staatswesen und den sozialen Zusammenhalt, und schließlich für den Fortbestand der westlichen liberalen Demokratien werden. Insofern ist jetzt Augenmaß in den Entscheidungen notwendig.
Dieser Vorschlag ist daher getragen von der Zielsetzung, wirtschaftliche Tätigkeiten und gesellschaftliches Leben möglichst früh dort stufenweise wieder zuzulassen, wo die Verbreitung des Virus gemessen an spezifischen Parametern unter Kontrolle ist und wo deswegen der Virus mit den offensiven Strategien der Eindämmung und Isolation bekämpft werden kann. Der Lockdown muss unter spezifischen Bedingungen in der Zeit nach Ostern schrittweise aufgeboben werden.
B. Die Phase 2: Planbarkeit und Sicherheit
Die Phase 2 sieht den stufenweisen Wiederbeginn der wirtschaftlichen Tätigkeiten und die Rückkehr des gesellschaftlichen Lebens in Italien vor. Ein fester Stufenplan ermöglicht Planbarkeit und gibt Sicherheit, beides führt zu dringend benötigter Wertschöpfung und Zuversicht. Voraussetzung für die Phase 2 ist, dass die Anstrengungen der Phase 1 Früchte zeigen, das Gesundheitssystem keinem vitalen Risiko mehr ausgesetzt ist und die negativen Auswirkungen in Schach gehalten werden können. Die Gesellschaft muss lernen, mit Covid- 19 zu leben, bis ein Impfstoff verfügbar ist. Erst dann kann die vollständige Rückkehr in die Normalität stattfinden.
C. Regionale Verantwortung und regionale Staffelung
Es wird vorgeschlagen, dass Regionen und Autonome Provinzen, unter der Bedingung einer konstant positiven Entwicklung epidemologischer Kennzahlen und unter rigider Anwendung der vorgesehen Regeln, bald nach Ostern die Umsetzung der Phase 2 starten. Die Umsetzung kann zeitlich und regional gestaffelt erfolgen. Die Lokalkörperschaften haben in diesen Wochen unter Beweis gestellt, wie ernsthaft und verantwortungsbewusst sie mit den Herausforderungen dieser Krise umgehen.
Viele haben strengere Regeln als der Staat vorgesehen, viele haben sie früher umgesetzt, wie zum Beispiel auch Südtirol, das vor dem Staat die Baustellen oder die Aufstiegsanlagen geschlossen hat. Regionen können auf spezifische Besonderheiten und die aktuelle Datenlage punktueller reagieren. Eine staatsweite einheitliche Reglung kann mittelfristig nur dann begründbar bleiben, wenn es eine staatsweit einheitliche Faktenlage gibt. Aber nicht jede Region findet derzeit die selben Bedingungen vor, weswegen jetzt eine differenzierte Vorgangsweise angesagt ist.
Es ist im Interesse des Staates, dass auch nur in einigen Regionen Betriebe verantwortungsbewusst wieder ihre Tätigkeiten aufnehmen und wieder Wertschöpfung erzeugen. In Südtirol gibt es dazu Konsens zwischen den Sozialpartnern.
Am 10. April 2020 haben die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften ein Dokument unterzeichnet, mit dem die sofortige Wiederaufnahme der produktiven Tätigkeiten gefordert und die Anwendung strenger Regeln vereinbart wurde. Die relevanten Indikatoren zeigen in Südtirol eine positive Entwicklung, die Infektionsraten und Intensivbettenbelegung zeigen einen erwünschten Trend und in relativen Zahlen wurden hier die meisten Tests durchgeführt.
Die Grundlage für den Beginn der Phase 2 sind hier, wie auch in anderen Regionen gegeben. Jene Regionen, welche nun in die Phase 2 eintreten, haben diese relevanten Indikatoren permanent und exakt zu beobachten. Sollten sich diese epidemologischen Parameter erneut negativ entwickeln, steht es ebenso in der Verantwortung der Regionen, sofort darauf mit Korrekturmaßnahmen zu reagieren.
D. Alles hängt an den Regeln und deren Einhaltung
Die Phase 2 benötigt ein klares Regelwerk sowohl für alle Bürger, als auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Jede Region und Autonome Provinz erlässt auf Grundlage der staatlichen Vorgaben ein Vademecum, das generelle Mindeststandards für Personen und Unternehmen festlegt. Die Festlegung der spezifischen und differenzierten Mindeststandards für einzelne Sektoren werden von den Sozialpartnern vorgenommen.
Für jeden Sektor werden, in der Regel von Verbänden, kurze Handouts und Tutorials produziert. Jeder Arbeitgeber nimmt, auf Grundlage des Vademecums, im Rahmen des Risikoplans die Risikobewertung der einzelnen Arbeitsplätze vor und setzt einen Aktionsplan um (mit spezifischen Lösungen beispielsweise zur Haustechnik, zu Schutzvorrichtungen beim Kundenkontakt, zur Reduzierung des Kontakts in den Pausen, bei Anfahrten oder zu HomeOffice).
Eine interdisziplinäre Fachgruppe zwischen Gesundheitswesen, Betriebsärzte, Arbeitssicherheit, Bevölkerungsschutz und Sozialpartner berät und unterstützt die Arbeitgeber dabei. Ebenso wird eine grüne Nummer für die Beratung eingerichtet. Der Staat, die Regionen und Autonomen Provinzen starten Kampagnen zur Bewusstseinsbildung und zur Durchsetzung der Regeln. Es geht um Sensibilisierung und den Appell an das Verantwortungsbewusstsein der Bürger und der Arbeitgeber, aber auch um psychologische Begleitung durch die Zeit der monatelangen Einschränkungen.
E. Zentrale Aufgaben in Phase 2
I. Umfassende Antikörpertests:
Grundlage für ein Gelingen der Phase 2 ist ebenso die Kenntnis des Immunitätsstatus der Bevölkerung, wozu auch umfangreiche wissenschaftlich validierte serologische Tests zusätzlich zu den bereits etablierten Goldstandard PCR-Tests durchgeführt werden. Ab dem Zeitpunkt des Eintritts in die Phase 2 sollten wöchentlich mehrere Tausend Personen aus exponierten Bevölkerungsschichten direkten und indirekten Tests unterzogen werden. Personen mit Antikörper, erhalten sofern wissenschaftlich bestätigt, die Bescheinigung der Immunität.
Diese ermöglicht für die klinisch nachgewiesene Dauer der Immunität uneingeschränkte Bewegungsfreiheit und die uneingeschränkte Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben. Südtirols Sanitätsbetrieb wird noch im April ein Programm zur Durchführung von Antikörpertests anbieten, mit welchem idealerweise jene Betriebe starten, die ihre Tätigkeit gemäß Stufenplan bereits beginnen. Die Tests können ebenso von konventionierten privaten Klinken angeboten werden, womit die Testrate in Südtirols Bevölkerung noch zusätzlich gesteigert werden kann.
II. Strategie im Gesundheitswesen:
Das öffentliche Gesundheitswesen muss Strategien entwickeln, um schnellstmöglich wieder eine adäquate Betreuung von Kranken außerhalb des Krankheitsbildes von Covid-19, insbesondere für chronisch Kranke, sicherzustellen. Aus der Perspektive der Gesundheit der Bevölkerung besteht laut Berechnungen von Gesundheitsexperten das Risiko, durch die derzeitige Konzentration der Gesundheitsleistungen auf die Betreuung von Covid-19-Patienten und den damit einhergehenden Aufschub von vielen diagnostischen und therapeutischen Behandlungen, viele gesunde Lebensjahre der Bevölkerung zu verlieren.
III. Sonder-Hilfspakete für Familien und Wirtschaft:
Der Staat, die Regionen und Autonomen Provinzen federn im Zusammenspiel mit Banken und im Rahmen ihrer maximalen Möglichkeiten mit massiven Stützungsprogrammen die dramatischen Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft ab. Die Förderprogramme beinhalten auch Zugang zu schnellem Internet und zu den Möglichkeiten der digitalen Vernetzung, besonders auch für Personen ab 65 Jahren und Risikopatienten. Ebenso ist es die Zeit der Verfahrensvereinfachungen und Beschleunigungen. Dadurch könnten mehr Baustellen starten, womit schon zweckgebundenes öffentliches Geld schneller in den Wirtschaftskreislauf gebracht würde. Das wichtigste Förderprogramm für die Wirtschaft aber besteht in der Wiederaufnahme der Tätigkeiten.
IV. Nachhaltiger Neustart:
Trotz der extremen Dimension dieser Krise, stecken darin auch die Möglichkeiten, den „Wiederaufbau“ nachhaltig und solidarisch zu gestalten und Fehler der Vergangenheit zu vermeiden. Die zentralen Themen der Zeit vor Corona, wozu die Nachhaltigkeit, der Strukturwandel mit zirkulären Kreisläufen bis hin zur Festigung der Errungenschaften liberaler Demokratien gehören, erhalten durch einen jetzt notwendigen Sortiervorgang neue Perspektiven. Der Staat, die Regionen und autonomen Provinzen sollten einen Plan zum nachhaltigen Neustart vorlegen, um sicherzustellen, dass diese Mega-Krise auch eine Chance für einen zukunftsfähigen Neubeginn sein kann.
F. Umsetzung Phase 2:
Lockerung gemäß Stufenplan
Prioritäten bei der Lockerung:
a) Volkswirtschaftliche Relevanz: Sektoren mit hoher Wertschöpfung zuerst (Produktionsbetriebe)
b) Frequenz: Bereiche mit geringem Kundenkontakt (Kleine Geschäfte versus Einkaufszentren)
c) Humaninteraktion: Geringe Personalintensität
d) Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen und Umsetzbarkeit der Abstandsregeln (Baustelle versus Bar)
e) Gesundheitsvorsorge: Bewegung und Tätigkeiten im Freien Immune Personen können sich für die wissenschaftlich deklarierte Dauer mit Bescheinigung überall und ohne Einschränkungen bewegen und ihrer Arbeit nachgehen.
Die 1/20 Regel:
Ein Leitgedanke der Phase 2 Eine zentrale Bedeutung bei der Umsetzung der schrittweisen Lockerung in der Phase 2 hat die 1/20-Regel, die ein Verhältnis zwischen Fläche und Personen herstellt: 1 Person pro 20 m2. Diese Regel gilt für das produzierende Gewerbe, gleich wie für Handelsbetriebe und die Beherbergung. Die Regel vermittelt auf eingängige und greifbare Weise die Notwendigkeit eines Schutzraums, um das Risiko der Neuinfektionen deutlich zu reduzieren.
Die Lockerung geschieht in folgenden Schritten, sofern sich die epidemologischen Kennzahlen konstant positiv entwickeln. Im Ablaufplan können einzelne Kategorien von Tätigkeiten auch vorgezogen werden, wenn die Begründbarkeit durch ein fundiertes Modell der Risikoabwägung und durch gezielte besondere Schutzmaßnahmen geben ist.
Step 0:
Zeitpunkt: 13. April 2020
Erlaubt ist: – Bewegung und Spaziergänge im Freien nur mit Personen desselben Haushalts, unter Wahrung des Abstandes, Mundschutz ist notwendig in bewohntem Gebiet; ausgeschlossen sind jedenfalls sportliche Aktivitäten in Parks von Städten über 10.000 Einwohnern. – Bewegungen zwischen Gemeinden gemeinsam mit Familienmitgliedern, wenn diese in Fortbewegungsmitteln geschehen, die einen Kontakt mit Dritten ausschließen;
Step 1:
Zeitpunkt: 20. April 2020
Wer und was öffnet: – Baugewerbe: alle Baustellen mit dazugehörenden Tätigkeiten öffnen unter Anwendung der 1/20-Regel und unter Beachtung der Richtlinien des Paritätischen Komitees im Bauwesen vom 10.04.2020. – Produzierendes Gewerbe: produktive Tätigkeiten ohne direkte Kundenkontakte mit 1/20-Regel; – Kleinstbetriebe: alle Betriebe mit maximal 4 Mitarbeitern ohne direkte Kundenkontakte; – Arbeit im eigenen Betrieb: Alle Inhaber von Betrieben ohne direkte Kundenkontakte, wenn sich im Betrieb, einschließlich der Familienmitglieder, nur 4 Personen aufhalten; einschließlich der Möglichkeit der Belieferung anderer Betriebe; – Handel: Lieferdienste jeglicher Art – Gastronomie: Take Away-Angebote und Lieferdienste jeglicher Art (einschließlich Konditoren, Eishersteller) – Lieferungen und Montage mit Einhaltung der 1/20 Regel – Dienstleistungen für Personen: Jeweils nur der Inhaber kann im Nahkontakt unter Einhaltung besonderer Regelungen und mit Schutzausrüstung Dienstleistung nur für je nur einen Kunden der selben Gemeinde erbringen; Erlaubt ist zudem: – Essen abholen: Verzehrfertige Speisen können in einem Restaurant abgeholt werden;
Step 2:
Zeitpunkt: 4. Mai 2020
Wer und was öffnet: – Handel: alle Handelsgeschäfte bis zu 500 m2 und alle Handelsaktivitäten mit geringer Personalinteraktion, Gärtnereien und Handlung von Blumen und Pflanzen, Autohäuser, Möbelhäuser, Büchereien, Papierwarenhandlungen und drgl.: Kundenbeschränkung mit nicht mehr als einer 1 Person pro 20m2 (1/20-Regel). Handelsgeschäfte, die durch geschlossene Verbindungsräume mit anderen Geschäften verbunden sind, wie z.B. Einkaufszentren, bleiben weiterhin geschlossen; – Produzierendes Gewerbe mit 1/20-Regel: es öffnen alle Betriebe ohne direkten Kundenkontakt, in denen das Verhältnis zwischen Arbeitsfläche und Anzahl der Mitarbeiter mindestens 1 zu 20 beträgt (max. 1 Person pro 20m2). – Beherbergungsbetriebe nur mit Übernachtung und ohne Verpflegung (ausgenommen im Zimmer): Anwendung der 1/20-Regel: Ein Gast pro 20m2 Zimmerfläche.
Zur Ermittlung der Höchstzahl der Gäste wird die Gesamtfläche der Gästezimmer durch 20 geteilt. – Restaurants und Bars mit 1/20-Regel: Restaurants öffnen zu Mittag, wenn auf 20m2 nicht mehr als ein Tisch steht, auf dem nur Personen des selben Haushalts sitzen. Es darf nur einen Turnus geben, nach jedem geschieht eine vollständige Desinfektion. Neu erschlossene Außenflächen können kleine Innenflächen kompensieren. – Dienstleistungen für Personen mit Nahkontakt: (z.B. Friseure und Kosmetiker) nur unter Einhaltung besonderer Regelungen und mit Schutzausrüstung, nur auf Vorbestellung für Kunden der selben Gemeinde und unter Einhaltung 1/20 Regel.
Erlaubt ist zudem: – Kontaktsperre statt Ausgangssperre: Letztere wird aufgehoben. Es bleibt die Kontaktsperre, mit welcher unter Einhaltung der Abstandsregeln und mit Nasen- und Mundschutz das Haus verlassen werden darf. Allerdings bleibt das Verbot, sich mit anderen Menschen außer der Familie und Mitbewohner zu treffen. – Kirchen mit 1/20-Regel: Zusammenkünfte in Kirchen und anderer Glaubensgemeinschaften mit Personenbeschränkung von 1 Person pro 20m2. – Einzelsportaktivität: Sportliche Aktivität und Spaziergänge im Freien (unter Einhaltung der Abstandsregel und mit Mundschutz) auch in Parks von Städten über 10.000 Einwohnern. – Sporttrainings der Athleten: Profi- und Amateursportler können unter Einhaltung der 1/20-Regel wieder trainieren.
Step 3:
Zeitpunkt: 18. Mai 2020
Wer und was öffnet: – Restaurants, Bars und Mensen: öffnen zu Mittag und am Abend, es gilt weiterhin die 1/20-Regel; neu erschlossene Außenflächen können kleine Innenflächen kompensieren. – Beherbergungsbetriebe ohne Vollauslastung: 1/20-Regel: Ein Gast pro 20m2 Zimmerfläche. Zur Ermittlung der Höchstzahl der Gäste wird die Gesamtfläche der Gästezimmer durch 20 geteilt.
Die maximale Gästezahl ergibt sich auch durch die Anwendung der bei Restaurants gültigen 1/20-Regel: die verfügbare offene und geschlossene Speisefläche wird durch 20 dividiert und mit 4 multipliziert. Freibäder öffnen mit Abstandregeln, nicht aber Hallenbäder und Saunen. – Handelsgeschäfte: alle öffnen, welche die 1/20-Regel einhalten; mit Ausnahme der Handelsgeschäfte, die durch geschlossene Verbindungsräume mit anderen Geschäften verbunden sind, wie z.B. Einkaufszentren, diese bleiben weiterhin geschlossen; – Dienstleistungen für Personen mit Nahkontakt wie zB. Friseure nur auf Vorbestellung gemeindeunabhängig und unter Einhaltung der 1/20-Regel: 1 Person pro 20m2. – Museen mit 1/20-Regel: Besucherbeschränkungen von nicht mehr als eine 1 Person pro 20m2 – Öffentliche Verwaltungen: ausschließlich mit jenen Personen deren Anwesenheit für die Leistung der Dienste an Bürger und Unternehmen zwingend erforderlich ist.
Erlaubt ist zudem: – Reisen: erlaubt, abhängig von den Beschränkungen anderer Länder oder Regionen
Step 4:
Zeitpunkt: 11. Juni 2020
Wer und was öffnet: – Produzierendes Gewerbe: alle – Beherbergunsgbetriebe, Schutzhütten und Campingplätze: alle – Restaurants: alle – Cafè und Bars: alle – Handelsgeschäfte: alle mit Ausnahme jener, die durch geschlossene Verbindungsräume mit anderen Geschäften verbunden sind und in Summe eine Verkaufsfläche von über 5.000 m2 bilden. – Aufstiegsanlagen: alle – Kleinkunst, Sport- und Kulturveranstaltungen, öffentliche und private Feiern: mit Publikum von maximal 100 Personen unter Wahrung der Abstandsregeln. – Schwimmbäder, Sportzentren und Turnhallen mit maximal 100 Leuten.
Erlaubt ist zudem: – Sommerbetreuung für Kinder bis 14
Step 5:
Ab Herbst:
Wer und was öffnet: – Schulen, Universitäten und Kindergärten – Einkaufszentren: Verbundene Handelsgeschäfte jeglicher Größe, einschließlich Einkaufszentren; – Öffentliche Verkehrsmittel gehen wieder in Normalbetrieb mit Sicherheitsauflagen – Sportliche und kulturelle Veranstaltungen, einschließlich Kinos, Theater und Diskotheken mit Beschränkung auf maximal 500 Personen. Erlaubt ist zudem: – Zusammenkünfte in Kirchen und anderer Glaubensgemeinschaften mit Beschränkung auf maximal 500 Personen.
Step 6:
Ab Ende des Jahres (31. Dezember 2020):
Wer und was: – Alles ist offen, allerdings gelten bis zum Übergang in die Normalität weiterhin die Abstandsregeln und die restlichen Regeln des Vademecums. – Großveranstaltungen und Messen,: sind ab jetzt ebenso zugelassen. Step 6 gilt bis zur Einführung des Impfstoffs gegen Covid-19.
Erst durch die Impfung kann die Phase 2 abgeschlossen werden und die Rückkehr in die vollständige Normalität vollzogen werden.
10.04.2020
Arno Kompatscher Landeshauptmann
Mittlerweile ist dieser Plan (Vorschlag) leider nicht mehr aktuell!
Der Plan wurde nie entschlossen!
Der Plan zeigt aber, dass alles nur schrittweise erfolgen kann.
Der Vorschlag wurde am 10. April 2020 von Arno Kompatscher gemacht.
Am Abend desselben Tages hat Ministerpräsident Conte aber die Notverordnung
zum Coronavirus bis 3. Mai 2020 verlängert…
Daher ist dieser Plan leider nicht mehr aktuell.