Die 3G-Regel im Handel wird in Italien ab 1. Februar 2022 eingeführt. Demnach ist der Zugang zu Geschäften bis zum Ende des staatsweiten Notstands (vorläufig am 31. März 2022) der Green Pass erforderlich, man muss also genesen, getestet oder geimpft sein.
Green Pass-Pflicht (3-G-Regel), ab dem 1. Februar 2022, obligatorisch für Tabaktrafiken und Buchläden, Ausnahmen sind z.B. Lebensmittelgeschäfte und Kioske. Ohne den grünen Pass kann man z.B. in eine Apotheke gehen, aber nicht in eine Drogerie.
Ohne Green Pass (3-G-Regel) kann man in folgende Geschäfte gehen: Lebensmittel, Medikamente und medizinische Produkte, Zeitungen, Tankstellen, Tierartikel. Ebenfalls keinen Green Pass braucht es auf öffentlichen Märkten. In allen anderen Geschäften braucht es mindestens den Green Pass (Base), also den mit einem Antigentest.