In Italien ist der Umgang mit Alkohol am Steuer recht streng geregelt. Wenn du dich bei einer Alkoholkontrolle weigerst, den Atemalkoholtest oder (auf Anordnung) den Bluttest zu machen, hat das recht deutliche Konsequenzen. Die Weigerung wird nicht als harmlos betrachtet, sondern sogar wie ein positives Ergebnis gewertet – teils mit noch schärferen Strafen.
Inhaltsverzeichnis
Konkrete Konsequenzen laut italienischem Gesetz (Codice della Strada, Art. 186, Abs. 7):
1. Bußgeld:
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Zwischen €1.500 und €6.000 – also deutlich höher als bei niedrigem Promillewert.
2. Führerscheinentzug:
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Mindestens 6 Monate bis 2 Jahre Entzug des Führerscheins.
3. Strafrechtliche Konsequenzen:
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Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 1 Jahr (vor allem bei wiederholtem Verstoß oder wenn Gefährdung vorlag).
4. Fahrzeugbeschlagnahmung:
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Wenn das Fahrzeug dir gehört, kann es für 180 Tage beschlagnahmt und ggf. eingezogen (konfisziert) werden.
Warum diese Härte?
Weil das italienische Recht davon ausgeht, dass die Verweigerung nur dann erfolgt, wenn man etwas zu verbergen hat. Es soll also kein „legaler Ausweg“ sein, sondern abschreckend wirken.
Interessanter Nebenaspekt:
In einigen Fällen, z. B. bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden, wird bei Verweigerung automatisch der Bluttest angeordnet. Wer dann noch blockiert, riskiert sogar eine Anzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt (Art. 650 c.p.).
Die Grundregel, dass eine Verweigerung des Alkoholtests strafbar ist, stammt aus einer Reform von 2007, genauer mit dem Gesetz Nr. 160 vom 2. Oktober 2007, das den Art. 186 des „Codice della Strada“ (italienisches Straßenverkehrsgesetz) verschärft hat.
Seit diesem Gesetz gilt:
Wer sich ohne berechtigten Grund weigert, sich einem Atemalkoholtest oder einer ärztlichen Blutentnahme zu unterziehen, wird so behandelt, als ob er die höchste Promillegrenze überschritten hätte – also mehr als 1,5 ‰.
Das wurde dann 2010 nochmals nachgeschärft durch das:
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Gesetz Nr. 120 vom 29. Juli 2010
→ Hier wurde u. a. auch die Beschlagnahmung des Fahrzeugs ergänzt, vor allem bei Verweigerung oder Wiederholungstätern.
Zusammenfassung:
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Seit 2007 ist die Weigerung einem Alkoholtest gleichzusetzen mit einem sehr hohen Promillewert.
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Seit 2010 gibt es zusätzliche Maßnahmen wie die obligatorische Fahrzeugbeschlagnahmung.
Testo “Gazzetta Ufficiale” del DL 3 agosto 2007, n. 117 (consol. L. 2 ottobre 2007, n. 160)
«7. Chiunque, senza giustificato motivo, rifiuta di sottoporsi agli accertamenti di cui ai commi 3, 4 e 5, è punito con le pene stabilite per la violazione dell’articolo 186, comma 2, lettera c), relativo a tasso alcolemico superiore a 1,5 grammi per litro;
inoltre, si applicano le sanzioni amministrative accessorie previste dal comma 2, lettere b) e c), nonché il fermo amministrativo del veicolo per 180 giorni se di proprietà del conducente.»**
it.wikipedia.org+4gazzettaufficiale.it+4pissta.com+4
it.wikipedia.org+4pissta.com+4foroeuropeo.it+4
Überblick:
3. August 2007 – Inkrafttreten des decreto-legge 117/2007 („Decreto Bianchi“), der Art. 186 c. 7 neu formulierte
ilportaledellautomobilista.it+5gazzettaufficiale.it+5pissta.com+5
2. Oktober 2007 – Inkrafttreten der Umwandlung in das Gesetz Nr. 160/2007
24. Juli 2008 – Reform durch Gesetz Nr. 125/2008 bestätigte und konkretisierte, dass der Tatbestand (Weigerung) als Straftat gilt
Worum es konkret geht:
Straftatcharakter: Ein bloßes Verweigern wird juristisch genauso behandelt wie das Fahren mit ≥ 1,5 g/l.
Strafen laut c. 2 lett. c): Geldstrafe, Arrest bis zu 1 Jahr.
Verwaltungsfolgen: Führerscheinentzug, Punkteabzug, Fahrzeug stillgelegt (180 Tage) – sogar Konfiszierung möglich, falls es im Eigentum des Fahrers steht.
Kein medizinischer Ausnahmegrund: Nur medizinisch begründete Weigerung („giustificato motivo“) kann entlasten – alle anderen Fälle führen unweigerlich zur Anwendung der Norm.
Cassazione, Sentenza n. 46861 vom 22. November 2023
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Tatbestand: Ein Fahrer (R. S.) verursachte am 19. Mai 2022 in Enna (Sizilien) einen Unfall, bei dem er mehrere parkende Autos anhielt. Bei einer Kontrolle verweigerte er den Alkoholtest (Atem- oder Bluttest).
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Gerichtsurteil: Das Berufungsgericht in Caltanissetta bestätigte seine strafrechtliche Verantwortung:
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1 Jahr Haft
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Bußgeld von 2.000 €
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Anrechnung einer Unfallverschärfung (Art. 186, comma 2 bis)
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reddit.commiolegale.it
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Erkenntnis der Cassazione: Der reine Testverweigerung (Art.186 c.7), verbunden mit einem Unfall, reicht aus – auch ohne dass ein tatsächliches Blutalkohol-Ergebnis vorliegt.
Was das Urteil verdeutlicht:
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Klare Anwendung von Art. 186, comma 7: Die Weigerung wird strafrechtlich behandelt, egal ob ein Test überhaupt durchgeführt wurde oder ob es sichtbare Unfallfolgen gibt.
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Keine Entlastungsmöglichkeit: Selbst eine Stunde späterer Testbereitschaft zählt wenig – weil die ursprüngliche Verweigerung zählt.
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Fahrzeug-Spuren haben Gewicht: Ein Unfall erhöht die rechtliche Relevanz stark – Unfallverschärfung gemäß Art. 186, comma 2 bis wird im Urteil erfasst.
Reddit‑Stimmen aus der Community
Ein Nutzer kommentierte zur generellen Strafverfolgung bei Testverweigerung:
„Se rifiuti l’alcol test allora ammetti automaticamente la colpevolezza, è proprio la legge“
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miolegale.it+15reddit.com+15reddit.com+15
Dieses Statement untermauert den juristischen Konsens: Wer sich verweigert, bekommt automatisch die höchstmögliche Strafe – gemäß Gesetz.
Fazit aus dem praxisnahen Beispiel
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Selbst ein bloßer Unfall, kombiniert mit Testverweigerung, kann zu 1 Jahr Haft und hohen Geldbußen führen.
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Die Weigerung ist klarer Straftatbestand ohne Alternativen.
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Auch eine rückwirkende Bereitschaft zum Testen ändert nichts an der legalen Bewertung.
- Alkohol und Strassenverkehr – Alcol e guida (PDF)