Coronavirus – Mitteilung des Südtiroler Sanitätsbetriebes
Ab Montag, den 22. Februar 2021 können die 4 Gemeinden Meran, Riffian, St. Pankraz und Moos i.P. nur mit einem negativen Antigentest, welcher nicht älter als 72 Stunden ist, verlassen bzw. erreicht werden.
Dies besagt die Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr. 8 vom 17.02.2021. Grund für diese Maßnahme, die für diese Gemeinden einstweilen bis zum 7. März gilt, ist das Auftreten der hochinfektiösen südafrikanischen Mutante. Zusätzlich muss, wie bereits im ganzen Land gültig, über eine Eigenerklärung die Notwendigkeit der Personenbewegung bestätigt werden.
Vom 22. Februar bis zum 7. März 2021 ist demnach jede Bewegung in das oder aus dem Gemeindegebiet in den Gemeinden Meran, Riffian, St. Pankraz und Moos untersagt, es sei denn, diese Bewegungen sind durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, Gesundheitsgründe oder Situationen der Notwendigkeit oder Dringlichkeit begründet, und jedenfalls unter der Voraussetzung, dass ein negatives Ergebnis eines Antigen- oder PCR-Abstrichtests, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorgelegt wird.
Aus diesem Grund werden in allen 4 Gemeinden eigene Teststationen errichtet kostenlose Tests für jene, die begründet die Gemeindegrenzen überschreiten müssen, anbieten. Der Zugang zu diesen zusätzlichen Teststationen erfolgt ohne Vormerkung. Diese Teststationen sind auch am Wochenende geöffnet.
Gemeinden | Teststationen | Wochentage | Datum | Öffnungszeiten |
Meran | Aula Magna Karl-Wolf-Straße, Schulzentrum |
Samstag
Sonntag Montag Mittwoch
|
20.02.
21.02. 22.02. 24.02. |
08:00 – 18:00 Uhr |
|
Ex-Dopolavoro Sinich, Reichsstr. 58-62 | Samstag
Sonntag Montag Mittwoch
|
20.02.
21.02. 22.02. 24.02. |
08:00 – 18:00 Uhr |
Riffian | Bürgerhaus | Samstag
Sonntag
|
20.02.
21.02. |
08:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
Montag | 22.02. | 17:00 – 19:00 Uhr | ||
Mittwoch | 24.02. | 14:00 – 18:00 Uhr | ||
St. Pankraz | Bürgerhaus | Samstag
Sonntag |
20.02.
21.02. |
08:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
Montag | 22.02. | 17:00 – 19:00 Uhr | ||
Mittwoch | 24.02. | 14:00 – 18:00 Uhr | ||
Moos i.P. | Vereinshaus | Freitag | 19.02. | 16:00 – 19:00 Uhr |
Samstag | 20.02 | 16:00 – 19:00 Uhr | ||
Sonntag | 21.02. | 08:00 – 11:00 Uhr | ||
St. Leonhard i.P. | Vereinshaus | Freitag | 19.02. | 16:00 – 19:00 Uhr |
Samstag | 20.02. | 16:00 – 19:00 Uhr | ||
Sonntag | 21.02. | 16:00 – 19:00 Uhr |
Falls ein Testergebnis positiv ist, wird ein PCR-Test nachgereicht, der für die Sequenzierung (Bestimmung) des Virustyps nach Zams (A) geschickt wird.
Das Personal des Bereichs Gesundheit, des sozial-gesundheitlichen Bereichs, der Sozialdienste, des Rettungsdienstes, der Ordnungskräfte und die Militärangehörigen, die im Landesgebiet ihren Dienst leisten, sind von der Pflicht der Vorlegung des Tests befreit, ebenso Kinder bis zu 6 Jahren.
Die Durchfahrt durch die Gebiete der genannten Gemeinden ist ohne Test erlaubt, falls sie notwendig ist, um andere Gebiete zu erreichen, die nicht diesen Bewegungseinschränkungen unterliegen.
Die Tests können landesweit auch bei sehr vielen Hausärztinnen und -ärzten und Apotheken durchgeführt werden. Die Auflistung bzw. die Telefonnummern der teilnehmenden Hausärzte/Hausärztinnen und Apotheken sind auf der Homepage des Sanitätsbetriebes unter www.sabes.it/de/covid-19.asp veröffentlicht.
Um die Tests kostenlos zu erhalten, muss eine Eigenerklärung ausgefüllt werden, welche die Notwendigkeit der Bewegung außerhalb der Gemeinde bestätigt. Diese steht unter http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus-downloads-dokumente-zum-herunterladen.asp?publ_cate_id=22328 als Download bereit.
In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass auch für Untersuchungen/Impfungen im Krankenhaus Meran, da Gemeindegebiet Meran, dieser Nachweis notwendig ist. Zudem wird absolut empfohlen, sich nur mit FFP2-Masken in die Gesundheitseinrichtungen zu begeben.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb ruft bei dieser Gelegenheit nochmals zur strikten Einhaltung der Abstand- und Hygieneregeln auf. Das eigene Haus sollte nur für unbedingt notwendige Bewegungen verlassen werden; auch sollten generell FFP2-Masken getragen werden, da diese Mund und Nase besonders schützen. Außerdem wird daran erinnert, dass der Großteil von Infektionen derzeit im familiären und privaten Umfeld erfolgt, weshalb auch diesbezüglich besondere Vorsicht geboten ist.