LPA – 500 Euro beträgt der einmalige Zusatzbeitrag, der Beziehenden des Beitrages für Wohnungsnebenkosten zur Tilgung der gestiegenen Energiekosten zur Verfügung gestellt wird.
Die Landesregierung hat am Dienstag 8. März 2022 auf Vorschlag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg der Einführung eines außerordentlichen Zusatzbeitrages für die Wohnungsnebenkosten zugestimmt. Damit sollen die Bezieherinnen und Bezieher der Leistung „Beitrag für Wohnungsnebenkosten“ im Frühjahr einen einmaligen Bonus von 500 Euro über die Sozialsprengel ausbezahlt bekommen. „Wir wollen damit die gestiegenen Energiekosten zumindest teilweise und für jene Familien und Bürgerinnen und Bürger, die über ein geringes Einkommen verfügen, abschwächen“, betonte die Landesrätin bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Landesregierungssitzung.
Ansuchen und Auszahlung
Wer bereits den Beitrag für Wohnungsnebenkosten bezieht, muss keinen eigenen Antrag stellen, sondern erhält den außerordentlichen Zusatzbetrag innerhalb der nächsten Monate automatisch ausbezahlt. Wer hingegen den Beitrag für Wohnungsnebenkosten noch nicht bezieht, aber die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann jederzeit über den Sozialsprengel ihres bzw. seines Einzugsgebietes darum ansuchen. Auch die neuen Bezieherinnen und Bezieher werden dann im Laufe des Jahres den außerordentlichen Zusatzbeitrag erhalten.Informationen dazu gibt es online oder direkt in den Sozialsprengeln. Insgesamt habe die Landesregierung dafür rund sechs Millionen Euro zur Verfügung gestellt, informierte Deeg. Derzeit erhalten über 11.000 Bezieherinnen und Bezieher den Wohnungskostenbeitrag.