Raika Lana

Beiträge zur Vorbeugung von Bärenschäden: Längere Frist für Imker

by rb
Fristverlängerung: Um Beihilfen für Maßnahmen zur Verhütung von Schäden durch Bären an Bienenständen kann bis zum 31. August 2021 angesucht werden.

Fristverlängerung: Um Beihilfen für Maßnahmen zur Verhütung von Schäden durch Bären an Bienenständen kann bis zum 31. August 2021 angesucht werden.

LPA – Fristverlängerung: Um Beihilfen für Maßnahmen zur Verhütung von Schäden durch Bären an Bienenständen kann bis zum 31. August 2021 angesucht werden.

Die Landesregierung hat heute (14. Juni 2021) beschlossen, die Einreichfrist für die Anträge um Beihilfen für Maßnahmen zur Verhütung von Schäden durch Bären an Bienenständen bis zum 31. August 2021 zu verlängern. Ursprünglich war der Termin für die Beitragsansuchen für das heurige Jahr am 31. Mai 2021 ausgelaufen. 

Nun gibt es aber eine neue Entwicklung. Da es in den letzten Jahren kaum Schäden durch Bären in Südtirol gegeben hatte – zudem ausschließlich in einem bestimmten Gebiet entlang des Mendelkammes, waren an anderen Standorten auch nicht übermäßig viele Präventionsmaßnahmen vorgenommen worden. Aktuell häuft sich allerdings auch in anderen Gebieten Südtirols die Präsenz von Bären und die damit verbundenen Übergriffe. Als Folge sind nun vermehrt Beihilfeansuchen für Verhütungsmaßnahmen vor Bärenschäden an Bienenständen eingegangen. Darauf hat die Landesregierung mit der heutigen Fristverlängerung reagiert.

Möglich sind Zuschüsse bis maximal 100 Prozent der anerkannten Kosten für die Verwirklichung von Einrichtungen, die der Vorbeugung von Großraubwildschäden dienen. Dies erlauben die EU- und Staatlichen Bestimmungen so wie auch das Landesgesetz Nr. 14 vom Juli 1987. 

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