Mit dem Vereinfachungsdekret müssen Bürgermeister die staatlichen Richtlinien einhalten: Wenn Infrastrukturen die Emissionsgrenzwerte der elektromagnetischen Felder und die Stadtpläne einhalten, kann ihre Installation nicht verboten werden.
STOP an Verordnungen oder Maßnahmen von Bürgermeistern, die die Installation von 5G-Antennen in Ihrem Gebiet verbieten wollen. Die Maßnahme ist in der Vereinfachungsverordnung in Artikel 38 – „Vereinfachungsmaßnahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste“ enthalten. Insbesondere modifiziert es Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Februar 2001, n. 36, Absatz 6, Einführung einer neuen Variante, die die Grenzen der kommunalen Vorschriften klar festlegt.
Im Text heisst es: «Die Gemeinden können eine Verordnung erlassen, um die korrekte städtische und territoriale Installation der Sendeanlagen sicherzustellen, um die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern in Bezug auf sensible Standorte zu minimieren.
Die Gesundheit der Bürger muss gewährleistet werden.
Wo bereits Funkbasisstationen (Sendemasten ecc.) für elektronische Kommunikationsnetze jeglicher Art vorhanden sind, wird die Möglichkeit ausgeschlossen, den Standort in verallgemeinerten Territorien einzuschränken.
In jedem Fall, um auch indirekt oder durch zufällige und dringende Maßnahmen die Grenzwerte für die Exposition gegenüber elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern zu beeinflussen; Aufmerksamkeitswerte und Qualitätsziele sind gemäß Artikel 4 dem Staat vorbehalten.