Bekannterweise wird für Covid-19-infizierte Personen, welche bereits die Auffrischimpfung oder den Impfzyklus innerhalb der letzten 4 Monaten abgeschlossen haben, eine Isolationszeit von 7 Tagen verfügt, vorausgesetzt, dass sie mindestens 3 Tage keine Symptome aufweisen. Liegt die Impfung länger als 4 Monate zurück oder sind die Personen nicht geimpft, beträgt die Isolationszeit 10 Tage.
In beiden Fällen muss am Ende ein negativer Test vorhanden sein. Fällt der Test positiv aus, so wurde bisher standardmäßig eine weitere Isolationszeit von 7 Tagen festgesetzt, also ein Zweittest am 14. bzw. 17. Tag der Isolationszeit verfügt.
Nunmehr greift eine wesentliche Erleichterung, auch aufgrund der schnelleren Inkubationszeit der mittlerweile überwiegenden Omikron-Variante:
Fällt der erste Test zur Beendigung der Isolationszeit positiv aus, so müssen nicht weitere 7 Tage abgewartet werden, um einen weiteren Test zur Beendigung der Isolation durchzuführen. Dieser kann bereits am nächsten Tag oder den Tagen danach durchgeführt werden. Wenn dieser negativ ausfällt, wird die Isolationszeit beendet. Bisher musste immer eine weitere 7-tägige Isolationszeit eingehalten werden.
Die Testergebnisse müssen dem Sanitätsbetrieb von den Apotheken oder Haus- und Kinderärzten oder Testzentren übermittelt werden. Der Epidemiologische Dienst stellt in Folge eines negativen Tests die offizielle Mitteilung der Isolationsbeendigung aus und lässt diese dem Bürger/der Bürgerin zukommen.
Es wird daran erinnert, dass die Tests zur Aufhebung der Isolation auch in sehr vielen Apotheken, bei den allermeisten Haus- und Kinderärzten und in den Testzentren der Gemeinden (siehehttp://sabes.it/test) durchgeführt werden können. Es muss nicht der vom Südtiroler Sanitätsbetrieb im Schreiben zur Isolationsverfügung angegebene Termin wahrgenommen werden. Dieser sollte aber unbedingt über die Vormerkplattform des Betriebes https://sabes.it/vormerken abgesagt werden, damit die verplanten Ressourcen anderweitig genutzt werden können.
Die Tests zur Beendigung der Isolationszeit sind kostenlos, wenn sie an den vom Epidemiologischen Dienst vorgegebenen Daten, und zwar am 7./14. bzw. 10./17. Tag, durchgeführt werden. An allen anderen Daten sind sie kostenpflichtig.
Für sämtliche Tests sowie Impfungen muss ein Erkennungsdokument vorgewiesen werden.