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LPA – Die Aussetzung der Gemeindegebühren im Jahr 2021 ist der Kerninhalt der Corona-Verordnung 17, die LH Kompatscher unterzeichnet hat. Ermöglicht wird der Verkauf von Friedhofsartikeln zu Ostern.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am 26. März 2021 die Corona-Notstandsverordnung Nr. 17 des laufenden Jahres unterzeichnet. Wegen der Verordnung angesichts der Liquiditätsengpässe, die viele Familien und Unternehmen derzeit belasten, sind die Zahlung verschiedener
Gemeindegebühren beziehungsweise Gemeindesteuern bis zum 31. Dezember 2021 ausgesetzt.
Es handelt sich dabei um die Gemeindeimmobiliensteuer GIS, die Plakatierungsgebühren, die Konzessionsgebühren für die Besetzung auf Märkten sowie die Aufenthaltsabgabe betreffend Villen, Wohnungen und Unterkünfte (Kurtaxe).
Bis zum 30. Juni 2021 sind die Gemeindegebühren für Abfallentsorgung, Trinkwasserversorgung, Kanalisation und Abwasserreinigung ausgesetzt.
Familien und Unternehmen steht es frei, Steuern und Gebühren vor der verlängerten, neuen Frist zu bezahlen.
Die jüngste Verordnung und weitere Informationen zum Thema sind im Coronavirus-Portal auf der Internetseite des Landes Südtirol im Bereich „Dokumente zum Herunterladen“ einzusehen.