Coronavirus, das Regierungsdekret: alle Maßnahmen für gewisse Gebiete sowie für den Rest Italiens
Das neue Dekret, das von Ministerpräsident Giuseppe Conte unterzeichnet und am 8. März 2020 im Amtsblatt der Republik veröffentlicht wurde, enthält strengere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des CoronaVirus in der gesamten Lombardei und in 14 anderen Provinzen, in denen die Infektionen höher sind, sowie weitere Bestimmungen, die für das gesamte Staatsgebiet gelten.
Verglichen mit dem ursprünglichen Entwurf, der am 7. März 2020 in Umlauf gebracht wurde, sind neben der Lombardei 14 Provinzen und nicht 11 Provinzen von den strengsten Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen betroffen. Es war Ministerpräsident Conte selbst, der während einer nächtlichen Pressekonferenz darauf hinwies und erklärte, dass jeder zu einer Geste der „Selbstverantwortung“ berufen sei.
Besonders betroffen sind die gesamte Lombardei sowie 14 Provinzen: Modena, Parma, Piacenza, Reggio Emilia, Rimini, Pesaro und Urbino, Alessandria, Asti, Novara, Verbano Cusio Ossola, Vercelli, Padua, Treviso und Venedig.
Die Bestimmungen des Dekrets gelten vom 8. März 2020 bis zum 3. April 2020.
Das Dekret wurde am 8. März 2020 um 13 Uhr im außerordentlichen Amtsblatt der Republik veröffentlicht.
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Das Reisen in und aus der Lombardei und in den 14 betroffenen Provinzen ist verboten. Nur Notfälle oder „nachgewiesene“ Arbeitsbedürfnisse sind ausgeschlossen, sie müssen jedoch vom Präfekten genehmigt werden. Absolutes Mobilitätsverbot gilt für diejenigen, die sich in Quarantäne befinden.
Bis vorerst zum 3. April 2020 müssen Diskotheken, Pubs, Spielhallen, Tanzsäle und ähnliche Einrichtungen geschlossen bleiben. Im Falle eines Verstoßes drohen Sanktionen.
Die Verabreichung von Speisen und Getränken in Restaurants, Bars und Cafès kann weiterhin durchgeführt werden. Die öffnungszeiten sind aber in den Sperrzonen beschränkt. 86 bis 18 Uhr)
Die Betreiber müssen ausserdem dafür Sorge tragen, dass der Sicherheitsabstand von einem Meter zwischen den Gästen eingehalten wird. Bei Missachtung dieser Vorschriften wird die Schließung des Betriebes angeordnet.
Das Dekret sieht auch die Schließung aller Fitnessstudios, Schwimmbäder, Spass- und Wellnesszentren in der Lombardei und in den 14 oben genannten Provinzen vor. Outdoor-Sportwettkämpfe sind nur hinter verschlossenen Türen erlaubt. Einkaufszentren müssen geschlossen werden, jedoch nur am Wochenende. Andere kommerzielle Aktivitäten als das Catering können offen bleiben, sofern sie einen Abstand von einem Meter zwischen den Kunden garantieren können.
Museen, Kulturzentren und Skigebiete müssen geschlossen bleiben.
Zivil- und religiöse Zeremonien, einschließlich Bestattungszeremonien, werden ausgesetzt. Alle organisierten Veranstaltungen sowie Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten, einschließlich Veranstaltungen mit kulturellem, Freizeit-, Sport- und religiösem Charakter, werden ebenfalls ausgesetzt, auch wenn sie an geschlossenen, aber für die Öffentlichkeit zugänglichen Orten wie Großveranstaltungen, Kinos, Theatern, Pubs und Schulen stattfinden.
Weiters müssen Tanzlokale, Wett- und Spielhallen, Diskos und ähnliche Orte geschlossen bleiben.
Bildungsreisen und Schulreisen sind bis zum 3. April ausgesetzt.