Laut Staatsdekret ist das Verlassen seiner Heimatgemeinde (Residenz) nur erlaubt, z.B. aus Arbeitsgründen..
Die Polizei kontrolliert und informiert.
Seit Dienstag 10. März 2020 ist auch in Südtirol die Bewegungsfreiheit der Menschen eingeschränkt.
Die eigene Heimatgemeinde verlassen, darf nur, wer einen triftigen Grund dafür hat.
Kontrolliert wird das Bewegungsverbot von Polizei und Carabinieri.
Die Kontrollen werden stichpunktartig durchgeführt.
Das Formular zur Eigenerklärung stellt die Polizei bei einer Kontrolle zur Verfügung.
Wer möchte, kann das Formular aber auch schon zu Hause ausfüllen und bei einer eventuellen Kontrolle vorzeigen.
Ein absolutes Verbot, das keine Ausnahmen zulässt, gilt für Personen, die der Quarantänemaßnahme unterliegen oder positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.
Im Formular, das von Innenministerium erstellt wurde und für Südtirol bereits zweisprachig modifiziert wurde, werden vier mögliche Gründe für eine Fahrt außerhalb der Wohnsitzgemeinde (Residenz) angegeben:
-
begründete berufliche Tätigkeit;
-
Notsituation:
-
Gesundheit;
-
Rückkehr zum eigenen Domizil, Wohnort oder meldeamtlichen Wohnsitz.
Sollte es sich bei der Eigenerklärung z.B. immer um dieselbe Strecke handeln (z.B. Fahrt von Meran nach Lana zur Arbeit), genügt nur eine Eigenerklärung wo man angibt, dass es sich immer um dieselbe Destination handelt.
Eigenerklaerung-Autocertificazione_Coronavirus_PDF
Quellen:
Coronavirus – Le regole per gli spostamenti (PDF)