Raika Lana

Coronavirus: Verschärfte Maßnahmen in Gargazon, Mals, Schluderns, Glurns, Taufers im Münstertal, Pfitsch und Rasen-Antholz

by Radio Sonnenschein

Seife killt CoronaLPA – Aufgrund des stark steigenden Infektionsgeschehens gilt die strengere Sonderregelung auch für ganz Mals, Schluderns, Glurns, Taufers im Münstertal, Gargazon, Pfitsch, Rasen-Antholz.

In weiteren Gemeinden gelten ab morgen (1. November) die strengeren Sonderregelungen gegen die Verbreitung des Coronavirus. Sie werden immer dann erlassen, wenn Gebiete oder Gemeinden besonders hohe Infektionszahlen aufweisen. Zum einen werden die Sonderregelungen nun auf das gesamte Gemeindegebiet von Mals, sprich alle Fraktionen, ausgeweitet. Bisher hatten sie nur für den Hauptort gegolten. Zusätzlich werden sie nun auch in SchludernsGlurnsTaufers im MünstertalGargazonPfitsch und Rasen-Antholz gelten.

Diesen Schritt hat Gesundheitslandesrat Thomas Widmann dem Landeshauptmann Arno Kompatscher am Samstag 31. Oktober 2020 vorgeschlagen. Laut Widmann hat Sars-CoV-2 Südtirol derzeit fest im Griff: „Obwohl die Maßnahmen auf dem gesamten Landesgebiet bereits mehrfach verschärft wurden und strenger sind, als auf nationaler Ebene, macht die Entwicklung nun eine Verschärfung in einigen weiteren Gemeinden notwendig.“ Somit wird in den genannten Gemeinden die gleiche Sonderregelung erlassen, wie sie – wie berichtet – die ab Samstag 31. Oktober 2020 bereits in fünf anderen Gemeinden gilt.

Sonderregelung für 14 Tage

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die entsprechenden Verordnungen (Dringlichkeitsmaßnahmen) heute erlassen. Sie treten um Mitternacht in Kraft und gelten ab morgen 1. November für 14 Tage.

Zusätzlich zu den bereits auf Landesebene geltenden Regeln gilt in den genannten Gemeinden Folgendes: Die Kleinkinderbetreuungsdienste und Schulen aller Stufen sind geschlossen. Die didaktische und pädagogische Tätigkeit kann ausschließlich in Form von Fernunterricht durchgeführt werden. Auch alle Gastbetriebe müssen schließen, während Geschäfte offengehalten werden können. Personen dürfen sich nur mehr aus dringlichen, aus Arbeits- und aus Gesundheitsgründen in die betroffenen Gebiete hinein oder heraus bewegen. Sollten die Maßnahmen nicht greifen, können sie verlängert werden.

Weitere Verschärfungen nicht auszuschließen

Das Infektionsgeschehen ist auf der gesamten Landesebene und mit Blick auf jede einzelne Gemeinde unter ständiger Beobachtung. Sollte sich das Infektionsgeschehen auf breiter Ebene so entwickeln wie zuletzt in einer Reihe von Gemeinden, lässt sich laut Landesregierung nicht ausschließen, dass auch landesweit schärfere Maßnahmen erlassen werden müssen.

Daher ruft Landeshauptmann Kompatscher noch einmal eindringlich auf: „Halten wir Abstand und beachten die Hygienemaßnahmen. Tragen wir überall dort, wo dies vorgeschrieben ist, eine Maske!“

Alle Verordnungen zum Herunterladen

Alle Verordnungen des Landeshauptmanns sowie das Corona-Landesgesetz Nr. 4 vom 8. Mai 2020 mit der dazu gehörenden Anlaga A in geltender Fassung sind im Coronaportal des Landes Südtirol zu finden.

 

 

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