Das Eu-Parlament hat im Mai dieses Jahres die Reform des Europäischen Datenschutzrechts verabschiedet. Der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol erinnert daran, dass die Unternehmen nun bis zum 25. Mai 2018 Zeit haben, die neuen Bestimmungen umzusetzen.
Neben härteren Strafen führt die Verordnung neue Verpflichtungen für Unternehmen ein. Diese müssen beispielsweise sämtliche Tätigkeiten der Datenverarbeitung in einem Verzeichnis festhalten. Zudem müssen externe Unternehmen, denen Daten übermittelt werden, schriftlich mit der Datenverarbeitung beauftragt werden. Ein großer Vorteil der Reform liegt darin, dass die Privacy-Bestimmungen europaweit harmonisiert werden. Das kommt vor allem Betrieben zugute, die im Export tätig sind.
Das Interesse und der Informationsbedarf von Seiten der Betriebe zu diesem Thema sind groß. Aus diesem Anlass hat der der hds heute (Mittwoch, 20. September 2017) in Bozen eine hochkarätig besetzte Expertentagung, an der über 100 Unternehmer aus ganz Südtirol teilgenommen haben. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die neue Eu-Verordnung und die anstehenden Neuerungen für Unternehmen. Die Teilnehmer erhalten Anleitungen und Expertentipps, wie sie sich am besten auf den Termin im Mai 2018 vorbereiten können.
Die Gastreferenten waren Antonio Caselli von der italienischen Datenschutzbehörde, RA Giovanni Guerra, Experte auf gesamtstaatlicher Ebene im Bereich Datenschutz und Roberto Cerminara, Experte im Dachverband Confcommercio.
Im Bild ganz oben: V.l. Chiara Pezzi, Leiterin des Bereichs Rechtsberatung im hds, Antonio Caselli, Roberto Cerminara, Stephanie Maffei, Mitarbeiterin der hds-Rechtsberatung, und Giovanni Guerra.
Bild 2: Über 100 Unternehmer aus ganz Südtirol haben an der Tagung teilgenommen.
Weitere Infos
EU-Datenschutz-Grundverordnung: Das müssen Sie wissen
Datenschutz-Grundverordnung als übersichtliche Website (deutsch)
Datenschutz-Grundverordnung (PDF deutsch)