LPA – Von Heiligabend bis Dreikönig sollen in Südtirol einheitliche Regeln gelten. Geschäfte, Bars und Restaurants werden für den gesamten Zeitraum eingeschränkt. Es soll aber mehr Bewegungsfreiheit geben.
Südtirol trifft in punkto Anti-Corona-Vorgaben vom 24. Dezember 2020 bis zum 6. Jänner 2020 abweichend von den Regelungen des Staats eigene Maßnahmen. „Es ist wichtig, die Zahl der Infizierten weiter zu senken. In Südtirol sollen allerdings, anders als vom Staat vorgegeben, für alle Weihnachtstage durchgehend die gleichen Regeln gelten“ betont Landeshauptmann Arno Kompatscher. Alle Details dazu wird der Landeshauptmann am Montag, 21. Dezember 2020, in einer Dringlichkeitsmaßnahme festlegen.
Geschäfte, Bars und Restaurants bleiben zu, um Menschenansammlungen zu vermeiden
Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden, sollen in Südtirol sollen Geschäfte geschlossen bleiben. Ausgenommen sind Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs z.B. Lebensmittel verkaufen, Apotheken, Trafiken und Friseursalons. Geschlossen bleiben auch Bars und Restaurants. Abhol- und Lieferdienste werden weiterhin möglich bleiben. Hotels bleiben geöffnet, allerdings dürfen nur Personen, die auch im Hotel übernachten die Dienste dort in Anspruch nehmen und im Hotel essen.
Tagsüber Bewegungsfreiheit innerhalb der Landesgrenzen – Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr
„Wir wollen gesunde Bewegungsfreiheit ermöglichen und deshalb sollen sich die Menschen während der Feiertage innerhalb der Landesgrenzen frei bewegen können“, sagt Landeshauptmann Kompatscher. Es sei wichtig ins Freie gehen zu können, eine Wanderung zu unternehmen und die Winterlandschaft genießen zu können, so Kompatscher. Dies tue Körper und Geist gut. „Selbstverständlich immer unter Beachtung der geltenden Sicherheits- und Hygieneregeln“, betont der Landeshauptmann.
Untertags wird es keine Eigenerklärung brauchen, wenn man unterwegs ist. In der Nacht gilt allerdings eine strengere Regelung, und zwar eine Ausgangssperre. Von 22 Uhr bis 5 Uhr kann man sich nur bewegen, um nach Hause zu fahren, zur Arbeit zu gelangen, Gesundheitsdienste in Anspruch zu nehmen bzw. aus dringenden und notwendigen Erfordernissen.
Weihnachtsfeiern im engsten Familienkreis möglich, auch mit Eltern und Lebenspartnern
Weihnachten kann man auf jeden Fall im engsten Familienkreis feiern, also auch mit den Eltern und dem Lebenspartner oder der Lebenspartnerin. „Es soll aber keine großen Feste im privaten Raum geben, um Ansteckungen zu vermeiden. Deshalb soll es dazu einige Einschränkungen geben“, kündigt Kompatscher an. Die Regelung, wie viele Personen aus anderen Haushalten bei einer Feier dabei sein dürfen, soll ähnlich ausfallen, wie jene des Staats. Alle Details werden am Montag geklärt.
Gesetzesartikel als Grundlage für die Dringlichkeitsmaßnahme
Die staatliche Regelung zu den Anti-Covid-Regeln für die Weihnachtstage ist diesmal mit einem Gesetzesdekret erlassen worden. Für die Südtiroler Ausnahmen wird der Landeshauptmann am Montag, 21. Dezember 2020 eine Dringlichkeitsmaßnahme erlassen. Grundlage für diese Verordnung ist ein eigener Gesetzesartikel, der im Zuge der Verabschiedung des aktuellen Haushaltsgesetzes kurzfristig eingebracht wurde und die Anpassungen der staatlichen Covid-Bestimmungen für die Weihnachtszeit an die Besonderheiten des Landes vorsieht. Der Artikel wurde im Zuge der Nachsitzung vom Freitag 18.12.2020 auf Samstag 19.12.2020 mit 29 Ja, einem Nein und vier Enthaltungen genehmigt.
Verantwortung zeigen und sich und andere schützen
„Wir setzen auf das Verantwortungsbewusstsein und die Reife der Menschen in Südtirol“, betont Landeshauptmann Kompatscher und appelliert an alle, füreinander weiter sämtliche Sicherheitsregeln einzuhalten, Menschenansammlungen zu vermeiden, Abstand zu halten, Mund-Nasen-Schutz zu tragen und auf Hygiene zu achten. „Schützen wir gerade an Weihnachten andere und uns!“, so der Landeshauptmann.