Raika Lana

EVZ: Anders als geplant – Kuriose Fälle durch das Coronavirus

by Radio Sonnenschein

corona 51Das Auftreten des Coronavirus stellte von Anfang an eine große Herausforderung für Menschen und
Unternehmen dar. Auch Fluggesellschaften bekamen die Auswirkungen des Coronavirus zu spüren
und waren gezwungen, rasch zu reagieren. Das hatte unter anderem Flugstreichungen und schärfere
Gepäckkontrollen zur Folge. Obwohl die neue Situation jeden Menschen in irgendeiner Form betrifft,
(so) gibt es dennoch bizarre Fälle, die zeigen, zu welchen Einzelschicksalen das Coronavirus führen
kann.

Die verschärften Gepäckkontrollen aufgrund des Coronavirus wurden einem maltesischen Verbraucher
zum Verhängnis. Geplant war ein Flug von Malta über Rom nach Paris. Die Koffer und das Handgepäck des
Verbrauchers wurden am Flughafen von Malta genauestens kontrolliert. Anders als sonst, wurde das
Handgepäck jedoch zusammen mit den Koffern in den Frachtraum des Flugzeuges transportiert und dort
aufbewahrt, da man aufgrund des Virus kein Gepäck in den Passagierabteilungen duldete. Am Flughafen
von Paris angelangt, musste der Verbraucher feststellen, dass sich sein Gepäck nicht in Paris, sondern
immer noch in Rom befand, da es nicht an Bord der Maschine verfrachtet wurde.

Am selben Tag wurden zwei weitere Flüge nach Paris durchgeführt, jedoch wartete der Verbraucher beide
Male vergebens auf seine Koffer und sein Handgepäck. Es war ein Wettlauf mit der Zeit, denn schon am
nächsten Morgen musste der Verbraucher seinen Flug von Paris nach Pointe-Noire (in der Demokratischen
Republik Kongo) antreten. Die Fluggesellschaft informierte den Verbraucher dann, dass sein Gepäck erst
eine Woche später nach Pointe-Noire geliefert werden könne. Nachdem der Verbraucher das verdaut hatte,
kam bereits der nächste Schreck. Er fand heraus, dass er sich nach seiner Ankunft im Kongo obligatorisch
zwei Wochen in Quarantäne befand – ohne jeglichen Besitz.

Daraufhin zögerte er nicht lange und versuchte, alles Notwendige am Flughafen in Paris einzukaufen, allerdings unter erschwerten Bedingungen, denn die Tatsache, dass nur eine Handvoll Geschäfte offen waren, erleichterte seine ohnehin schon schwierige Lage in keiner Weise. Insgesamt gab er 438 Euro aus, um sich für die Quarantäne zu wappnen.

Die zahlreichen Flugstreichungen zu Beginn der Corona-Krise bereiteten einer niederländischen
Verbraucherin große Schwierigkeiten. Als diese ihren Rückflug von Santiago de Chile über Rom nach
Amsterdam antreten wollte, wurde dieser gestrichen. Was die Situation etwas verkomplizierte, war die
Tatsache, dass die Verbraucherin auch ihre Katze wieder sicher nach Hause bringen musste. Nach einem
Anruf bei der Fluggesellschaft stellte sich heraus, dass es keine passende und tiergerechte Alternativen gab,
da man bei den meisten Flügen mehrmals hätte umsteigen müssen.

Gleichzeitig wurde die Anzahl an planmäßig durchgeführten Flügen immer geringer und letztlich war sie gezwungen, einen Flug zu buchen, der zwar sie, aber nicht ihre Katze transportieren konnte. Am Ende war die Frau in Amsterdam angelangt, aber die Katze befand sich nach wie vor in Santiago de Chile.
„Durch das Coronavirus entstehen stets neue Situationen und es ergeben sich daraus neue rechtliche
Fragen“, erklärt Monika Nardo, Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Italien in Bozen.

Nähere Informationen zu den Rechten der Reisenden in Covid-19 Zeiten finden Sie auf der Website des
EVZ unter: https://bit.ly/2E9gnZf.

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Italien

 

 

Brother Cookie is watching you! Hier werden Cookies verwendet. Ist das ok? OK Info