Förderung künftig auch für das zweite Dorfgasthaus
Neue Richtlinien für Sondermaßnahmen zugunsten von Dorfgasthäusern und Dorfbars: Unterstützung auch für einen zweiten Betrieb im Dorf sowie für Lokale in öffentlichen Gebäuden
BOZEN (LPA). Die Landesregierung Südtirol hat in ihrer Sitzung vom 10. September 2024 neue Maßnahmen zur Unterstützung der Dorfgasthäuser und Dorfbars beschlossen, um deren wichtige wirtschaftliche und soziale Funktionen in den Dörfern zu stärken. „Die Belebung unserer Dörfer ist entscheidend, vor allem für die einheimische Bevölkerung. Diese Betriebe tragen wesentlich zur Lebensqualität und Attraktivität der Gemeinden bei“, erklärt Landesrat für Landwirtschaft Luis Walcher.
Da das Siedlungsgebiet vieler Ortschaften oft weitläufig ist, erscheint es notwendig, auch Gastbetriebe im Ortskern zu fördern, selbst wenn innerhalb eines Mindestabstands von einem Kilometer ein weiterer Betrieb existiert.
„Durch die neuen Regelungen können mehr Betriebe von Förderungen profitieren und somit zur Nahversorgung und Belebung der Dörfer beitragen“, so Walcher weiter. Bisher war eine Förderung nur möglich, wenn es sich um den einzigen Betrieb in der Ortschaft handelte.
Darüber hinaus hat die Landesregierung beschlossen, auch jene gastgewerblichen Betriebe zu fördern, die sich in einem Gebäude im öffentlichen Eigentum befinden. Der Grund dafür ist die zunehmende Schwierigkeit, Pächter für solche Einrichtungen zu finden.