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Ab 0 Uhr Mitternacht wird ganz Südtirol zur roten Zone.
Ab Montag 9. November 2020 gelten für das gesamte Land dieselben Beschränkungen.
Man darf nur mehr für Arbeits- und Gesundheitszwecke oder für andere dringliche Erfordernisse das Haus oder die Wohnung verlassen. Spazierengehen bleibt weiterhin erlaubt , auch die individuelle sportliche Betätigung.
Kindergärten und Grundschulen bleiben geöffnet, allerdings gilt Maskenpflicht.
Friseursalons und Schönheitsstudios müssen schließen.
Alle genauen Bstimmungen werd hier veröffenlitcht sobald sie verfügbar sind.