Raika Lana

Gesetzesentwurf zur selbstständigen Arbeit

by Radio Sonnenschein

Senator_Hans_Berger_Stimmabgabeerklärung/SVP-Sen. Berger: „Ein erster Schritt , doch noch mehr Vereinfachungen notwendig.“

 „Es war höchst an der Zeit, Maßnahmen für Formen der autonomen Arbeit vorzusehen, u.z. insbesondere für jene, die keiner bestimmten Berufskammer angehören sowie für die jungen Generationen, die in immer neuen Berufen tätig sind. Tatsächlich hat es aufgrund der neuen Technologien und der Globalisierung der Märkte tiefgreifende Veränderungen am Arbeitsmarkt gegeben, denen dieser Gesetzesentwurf endlich Rechnung trägt. Zeitlich unbefristete Arbeitsverträge sind nicht mehr die Regel und die atypischen Arbeitsverhältnisse nehmen zu. Mit diesem Gesetzesentwurf wird ein wichtiger Schritt  gesetzt und zum ersten Mal versucht, diesen Veränderungen der Arbeitswelt Rechnung zu tragen.

Aspekte wie das Eintreiben von Geldforderungen (insbesondere gegenüber der öffentlichen Verwaltung), soziale Absicherung bei Krankheit oder Mutterschaft, Kreditaufnahme, Steuerdruck sowie Altersvorsorge werden nun endlich ernsthaft angegangen.“ Das betonte der Südtiroler SVP-Senator Hans Berger (Mitglied der Arbeitskommission) der die Ja-Stimme der Autonomiegruppe  zum Gesetzesentwurf zur selbständigen Arbeit in der Aula erläuterte, da „trotz einiger Mängel am Text doch das Positive  überwiegt.“ 

„Im Rahmen seiner weiteren parlamentarischen Behandlung soll jedoch absolut versucht  werden, noch mehr Bürokratie abzubauen. Es ist dringend notwendig, dass gerade dieser Kategorie von Arbeitern durch Vereinfachungen die bürokratische Last verringert wird“, so der Senator.

In der Aula wurde ein von Berger vorgelegter und von den Kollegen der Autonomiegruppe mitgetragener Antrag zur Tagesordnung angenommen, der die Regierung verpflichtet, die Einschreibung in der Sonderverwaltung des NISF zu reformieren. Im Besonderen sollen – laut Antrag – zwei separate Sektionen eingerichtet werden, eine für alle selbständig Erwerbstätigen mit eigener Mehrwertsteuernummer, und eine andere für alle restlichen Arten der selbständigen Arbeit.

„Durch die Einrichtung von zwei separaten Sektionen in der Sonderverwaltung des NISF soll den unterschiedlichen Realitäten hinsichtlich der Beitragszahlungen besser Rechnung getragen werden“, erklärt Berger. „Andrerseits positiv zu bewerten sind die im Gesetzesentwurf enthaltenen Maßnahmen betreffend der so genannten Heimarbeit/Smart Working, die bekanntlich eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen, sowie die Möglichkeit für Freiberufler Bietergemeinschaften zu konstituieren, um an Ausschreibungen teilzunehmen. 

Der Gesetzesentwurf wurde am 4.11.2016 vom Senat in erster Lesung angenommen und wird nun der Abgeordnetenkammer weitergeleitet. 

Rom, 4.11.2016

 

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