In Südtirol wird derzeit über den Zeitpunkt der Öffnung der Skigebiete diskutiert. Laut Handelskammer Bozen muss diese unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften noch vor Beginn der Weihnachtsferien erfolgen.
In den letzten Monaten haben die Südtiroler Skiliftbetreiber ein solides Sicherheitskonzept entwickelt und zahlreiche Maßnahmen zur Vermeidung von Coronavirus-Infektionen durchgeführt. Diese Investitionen wurden von den Skigebieten getätigt, um im Winter frühestmöglich ihren Betrieb aufnehmen und den Südtiroler/innen das Skifahren ermöglichen zu können.
„Am Skibetrieb hängen in Südtirol viele Arbeitsplätze. Ermöglicht man es den Südtiroler Skigebieten nicht, unter Einhaltung der ausgearbeiteten Sicherheitsbestimmungen, noch vor den Weihnachtsferien zu öffnen, geht diesen das Hauptgeschäft verloren. Das bedeutet, durch eine Öffnung der Skigebiete erst im Januar sind zahlreiche Arbeitsplätze in Gefahr“, beklagt Handelskammerpräsident Michl Ebner.
Beim Skifahren selbst handelt es sich darüber hinaus um einen Freiluftsport, der ohne direkten Kontakt zwischen Personen stattfinden kann. In den Aufstiegsanlagen und den Hütten müssen besondere Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden, was in Südtirol bei der aktuellen Zahl an Corona-Infizierten möglich sein muss. Ansonsten dürften auch Züge und öffentliche Busse nicht verkehren.
In den vergangenen Tagen wurde in Südtirol ein Massentest auf Covid-19 durchgeführt, an dem knapp zwei Drittel der Südtiroler Bevölkerung teilgenommen hat. Bei einem Prozent der Getesteten fiel der Test positiv aus und bescheinigte somit eine aktuelle Corona-Infektion.
„Das bedeutet, es gibt in Südtirol zurzeit wesentlich weniger Corona-Infizierte, als ursprünglich angenommen. Deshalb sollten nun auch die Maßnahmen ein wenig gelockert werden, um es den Skigebieten zu ermöglichen, noch vor den Weihnachtsferien ihren Betrieb aufzunehmen“, so Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen.
Für weitere Informationen steht die Handelskammer Bozen zur Verfügung, Ansprechpartner Alfred Aberer, Tel. 0471 945 615, E-Mail: alfred.aberer@handelskammer.bz.it.