„Erleichterungen für Südtirols Handel und Gastronomie“
hds bringt lockerere Verhaltensregeln für Kunden und Gäste auf die Reihe
Für die Neustart-Phase hat der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol mehrere Erleichterungen für Südtirols Handel und Gastronomie auf die Reihe gebracht.
„Die Landesregierung hat unsere Vorschläge übernommen und in entsprechende Verordnungen und Beschlüsse miteinfließen lassen. Es geht dabei primär um lockerere Verhaltensregeln für Kunden und Gäste der einzelnen Betriebe, die den Weg zur Normalität ebnen sollen“, zeigt sich hds-Präsident Philipp Moser zufrieden.
Der hds zählt einige Beispiele auf: Allen voran betrifft es die neue Regel des Ein-Meter-Abstandes: Es gibt keine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Schutzes der Atemwege mehr, außer wenn der Abstand zwischen nicht zusammenlebenden Personen unter einem Metern liegt. Auch in der Gastronomie ist in allen Sitz- und Stehlagen nur noch ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.
Zudem können als Mund-Nasen-Schutz einfache chirurgische Masken verwendet werden sowie waschbare (auch selbst gemachte) Bedeckungen aus Stoff.
Was weiters die Kunden in Lebensmittelgeschäften anbelangt, so ist die Verwendung von Einweghandschuhen bei der Einkaufstätigkeit nur noch bei unverpackten Lebensmitteln verpflichtend.
„Der Neustart ist mit vielen, auch kleineren, Erleichterungen verbunden. Die gilt es sukzessive einzuführen, damit sich Kunden und Gäste bei ihren Einkäufen und Gaststätten-Besuchen in unseren Dörfern und Städten wieder wohl fühlen und diese auch als Erlebnisse genießen und somit auch ein Stück mehr Lebensqualität zurückgewinnen können “, so Moser abschließend.