Raika Lana

Höllenschluchtkrampusverein Lana am 21. November 2015 – Parkverbote und gesperrte Strassen in Lana

by Radio Sonnenschein

HoellenschluchtkrampusvereinWegen der 1. NIGHT OF HELL 2015 gibt es in Lana folgende Strassensperren und Parkverbote:

Parkverbot mit Zwangsabschleppung für den Ländparkplatz am 21.11.2015 von 08:00 bis 20:00 Uhr; Parkverbot mit Zwangsabschleppung in der Franz Höfler Straße am 21.11.2015 von 08:00 bis 20:00 Uhr; Parkverbot mit Zwangsabschleppung für den Parkplatz Ausserdorferweg am 21.11.2015 von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr; Parkverbot mit Zwangsabschleppung Parkplatz Sennegg St. Martin Straße am 21.11.2015 von 12:00 bis 20:00 Uhr; Parkverbot mit Zwangsabschleppung am Raiffeisenparkplatz am 21.11.2015 von 08:00 bis 00:00 Uhr. Für die ordnungsgemäße Beschilderung muss der Veranstalter Sorge tragen.

Die Sperrung folgender Gemeindestraßen: Ländgasse, Franz Höfler Straße; Lorenzerweg, Andreas Hoferstraße vom Kapuzinerplatz bis Kreuzkirche; St. Martin Straße und Ausserdorferweg am 21.11.2015 von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Die Übertreter dieser Verordnung unterliegen den Strafen, die vom letzten Absatz des Art. 7 der StVO vom 30. April 1992, Nr. 285 vorgesehen sind.
Wer eine aus Gründen der Rechtswahrung, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder Gesundheit gesetzmäßig erlassene behördliche Verfügung nicht befolgt, wird, sofern die Tat nicht eine schwere strafbare Handlung darstellt (Art. 337, 389, 450 Abs.2, 509 des StGB) mit Haftstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldbuße laut geltendem Gesetz bestraft. (Art. 650 des StGB)
Alle vom Art. 11 und 12 der StVO – GD. Nr.285 vom 30.04.1992 in geltender Fassung vorgesehenen Organe sind damit beauftragt, die Befolgung dieser Verordnung zu überwachen.

krampusschaulaufWeitere Infos zur Veranstaltung: http://www.hoellenschluchtkrampus.it

Schreib einen Kommentar

Brother Cookie is watching you! Hier werden Cookies verwendet. Ist das ok? OK Info