Kapazität von Kinos, Stadien, Theatern und Wiedereröffnung von Diskotheken: was ändert sich und ab wann

by Radio Sonnenschein
Kapazität von Kinos, Stadien, Theatern und Wiedereröffnung von Diskotheken: was ändert sich und ab wann

Kapazität von Kinos, Stadien, Theatern und Wiedereröffnung von Diskotheken: was ändert sich und ab wann

LPA – Mit Einhaltung der 3G-Regel ist künftig mehr Publikum Kultur- und Freizeitaktivitäten zugelassen: Dies sieht – analog zur staatlichen Regelung – die neue Verordnung Nr. 32 des Landeshauptmanns vor.
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Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am 9. Oktober 2021 die Corona-Verordnung Nr. 32 unterzeichnet. Das Land Südtirol hat mit dieser Verordnung die vom Staat am Freitag, 8. Oktober 2021, per Gesetzesdekret geänderten Covid-Maßnahmen für eine sichere Durchführung von kulturellen und Freizeitaktivitäten übernommen.
Die Maßnahmen gelten laut der Verordnung (Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 32) ab Montag, 11. Oktober 2021.

Grundlage für alle neuen Maßnahmen bildet die Einhaltung der 3G-Regel, sprich das Vorweisen einer gültigen grünen Bescheinigung (grüner Pass) sowie aller anderen bisher gültigen Sicherheitsmaßnahmen.

Kulturelle Aufführungen mit 100 Prozent Besetzung möglich

Unter dieser Voraussetzung sind öffentlich zugängliche Aufführungen in Theatern, Konzertsälen, Kinos und an anderen öffentlich zugänglichen Orten, auch im Freien, ab nun wieder mit der maximal zugelassenen Besetzung erlaubt. Für die zugelassene Besetzung von öffentlich zugänglichen Aufführungen an Sportstätten gelten die Bestimmungen für die sportlichen Veranstaltungen.

Kapazität von Kinos, Stadien, Theatern und Wiedereröffnung von Diskotheken: was ändert sich und ab wann

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Kulturelle Einrichtungen, Jugendarbeit, Bildungseinrichtungen

Sofern die Grüne-Pass-Pflicht und alle geltenden Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden, sind die Aktivitäten für die Museen und sonstigen kulturellen Einrichtungen und Orte ebenso wie jene der Einrichtungen der Jugendarbeit sowie der Bildungshäuser und Weiterbildungseinrichtungen erlaubt. Finden die Proben der Chöre und Musikkapellen in Innenräumen statt, haben die Betreffenden nur dann Zugang zu den Räumlichkeiten, wenn sie den grünen Pass nachweisen können.

Tanzsäle und Diskotheken: Aktivität mit eingeschränkter Besetzung möglich

Stattfinden können ab 11. Oktober 2021 auch Aktivitäten in Tanzsälen, Diskotheken und gleichgestellten Räumlichkeiten, beschränkt auf 75 Prozent der maximal zugelassen Besetzung im Freien und auf 50 Prozent in geschlossenen Räumen. Neben der Pflicht zum Vorweisen des grünen Passes und der geltenden Sicherheitsbestimmungen ist beim Zugang zu diesen Einrichtungen eine Identifizierung zum Zwecke einer Nachverfolgung obligatorisch.

Ein Punkt der Verordnung betrifft auch die öffentliche Verwaltung: Demnach gilt hier künftig wieder die Arbeit in Präsenz als die normale Arbeitsweise.
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LPA/LPA

 

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