Die Meraner Stadtverwaltung hat die Kriterien für die Zuweisung der staatlich finanzierten Lebensmittelgutscheine zur Bewältigung des Covid-19-Notstandes abgeändert, um den Zugang der bedürftigen Bürger un Bürgerinnen in Meran zu diesen Begünstigungen zu erleichtern. Die entsprechenden Anträge kann man auch im Monat April stellen.
Die für die zweite im Dezember 2020 gestartete Verteilung der Lebensmittelgutscheine festgelegten Leitlinien sahen als grundlegende Voraussetzung den Verlust der Arbeit oder die Verringerung des Einkommens ab Oktober 2020 vor.
Aus den Statistiken zu den bis zum 31. Januar 2021 eingegangenen Anträgen ist jedoch hervorgegangen, dass eine große Anzahl von Bewerber*innen nach dem ersten Lockdown ihren Arbeitsplatz verloren hat oder entlassen wurde und die Arbeit noch nicht wieder aufnehmen konnte.
Aus diesem Grund werden nun auch jene Bürger Und Bürgerinnen, die bereits ab dem 9. März 2020 ihren Arbeitsplatz verloren oder Lohnkürzungen erlitten haben, zu den Begünstigten zugelassen.
Inhaltsverzeichnis
Wer hat Anrecht auf die Beantragung der Einkaufsgutscheine?
Antragsberechtigt sind:
- Einzelpersonen und Haushalte mit Wohnsitz in Meran (die Zusammensetzung des Haushalts muss den unter der angegeben Anschrift ansässigen Personen entsprechen);
- Personen, die sich derzeit in der Stadtgemeinde aufhalten und einen Arbeitsvertrag haben bzw. bis mindestens 9. März 2020 hatten;
- Personen, die aufgrund der wirtschaftlichen und sozialen Ereignisse infolge des epidemiologischen Notstands durch COVID-19 seit 9. März 2020 kein Einkommen mehr haben bzw. eine beträchtliche Minderung des Einkommens hinnehmen mussten, sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden und nicht in der Lage sind, Grundnahrungsmittel zu kaufen.
Wie kann man die Zuweisung von Einkaufsgutscheinen beantragen?
Die Anträge werden Online angenommen. Die von der Stadtverwaltung ausgearbeiteten Kriterien wurden in diese gegossen. Darin sind die Bedingungen erklärt, die erfüllt sein müssen, um Anrecht auf einen Lebensmittelgutschein zu haben. Der Antrag kann nur von einem der Familienmitglieder gestellt werden.
Die Antragstellung sollte nach Möglichkeit digital erfolgen, um unnötige Behördengänge zu vermeiden. Daher können Anträge über das Online-Formular gestellt werden.
Falls das Online-Formular nicht ausgefüllt werden kann, kann die entsprechende sozialwesen@gemeinde.meran.bz.it). auch ausgefüllt und eingescannt per E-Mail dem Sozialamt zugesandt werden (
Zudem gibt es die Möglichkeit, den Vordruck in Papierform im ersten Stock, Zimmer Nr. 116 im 1. Stock des Rathauses, Laubengasse 192, persönlich abzugeben. Dabei muss vorab ein Termin unter der Rufnummer +39 0473 250127 vereinbart werden.
Wie hoch ist der Einkaufsgutschein?
Die Höhe der Lebensmittelgutscheine richtet sich nach der Anzahl der Familienmitglieder: Alleinlebende erhalten 150 Euro, für jedes weitere Familienmitglied kommen 100 Euro hinzu – bis maximal 550 Euro bei fünf oder mehr Personen in einem Haushalt.
Wo können die Gutscheine eingelöst werden?
Die Gutscheine werden auf die Sanitätskarte der Antragstellenden geladen und können in Geschäften eingelöst werden, die mit der Gemeinde Meran konventioniert sind.
Wann werden die Gutscheine zugewiesen?
Ziel der Gemeindeverwaltung ist es, die Gutscheine so schnell und einfach wie möglich verfügbar zu machen, damit bedürftige Familien rasch die Unterstützung erhalten, die sie in dieser schwierigen Zeit benötigen.
Strenge Kontrollen vorgesehen
Das Amt für Sozialwesen wird die von den einzelnen Bürger un Bügerinnen zugesendeten oder abgegebenen Eigenerklärungen prüfen, die bedürftigen Haushalte ermitteln und über die Gewährung der Einkaufsgutscheine entscheiden. Die Angaben in den Eigenerklärungen werden im Rahmen strenger Kontrollen überprüft und für Falscherklärungen werden die vom Strafgesetzbuch vorgesehenen Strafen verhängt.
Merans Lebensmitteltische helfen mit
Unterstützung bei der Besorgung von Lebensmitteln erhalten bedürftige Meraner*innen kostenlos auch von der Zentrale für Lebensmittelunterstützung (Romstraße 1, tel. +39 0473 530053 oder +39 389 2353742), E-Mail: tendadiabramo@chiesamerano.it;
Schalterdienst am Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr).
Diese Organisation setzt sich aus folgenden Meraner Lebensmitteltischen zusammen:
- Emporio solidale „Tenda di Abramo“
- Banco Alimentare Sinich/Sinigo
- Banco Alimentare Texel
- Banco Alimentare Etschmann/San Vigilio
- Banco fresco KIMM UntermaisQuelle: Gemeinde Meran