Raika Lana

Mahungsmisere beim Gesundheitsbetrieb: VZS kritisiert Mahnungen – Stellungnahme des Südtiroler Sanitätsbetriebes

by Radio Sonnenschein

GeldscheineVielen, vielen BürgerInnen flattern derzeit Einschreiben mit Mahungen vom Sanitätsbetrieb ins Haus, an deren Rechtmäßigkeit wohl so einige Zweifel bestehen dürften. So werden z.B. vermeintlich unbezahlte Rechnungen aus den Jahren 2004 und 2005 eingemahnt – doch diese Art von Rechnungen verjährt nach 10 Jahren, sofern diese Frist nicht nachweislich unterbrochen wurde.

Andere BürgerInnen wieder erhielten Abmahnungen für vermeintlich offene Beträge, auf denen weder die Rechnungs-Nummer, noch deren Datum noch der Name des Betreuten angegeben sind. Auch die Anrufe beim zuständigen Büro scheinen nach dem Lottoprinzip abzulaufen: einmal werden abgemahnte Rechungen aus 2005 freimütig als verjährt bestätigt, und man brauche sich nicht weiter kümmern, beim nächsten Anruf werden Rechnungen aus 2004 als absolut zu zahlen bestätigt, und man brauche gar nicht versuchen, sich zu wehren, das brächte eh nichts, und es würde dann halt gepfändet.

In der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) kann man ob solcher Vorgehensweise nur den Kopf schütteln: obschon eine Einforderung der Außenstände wie für jeden Betrieb selbstverständlich ist, so muss diese jedoch im vorliegenden Fall immer unter Einhaltung der Leitsätze der öffenlichen Verwaltung (Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Wirksamkeit) erfolgen. Auch drängt sich die Frage auf, was man im Sanitätsbetrieb in den letzten zehn Jahren wohl getan (oder nicht getan hat), da man erst jetzt darauf kommt, die Rechungen aus diesem Zeitraum einzumahnen?

„Wir erwarten uns jedenfalls einen angemessenen, mit den PatientenvertreterInnen vereinbarten Lösungsvorschlag und klare Angaben von Seiten der Verantwortlichen“ fasst VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus zusammen. „Den eigenen Schlendrian auf die BürgerInnen abzuwälzen spricht nicht für die organisatorische Güte eines Betriebs“.

 

Stellungnahme des Südtiroler Sanitätsbetriebes

Rechnung für bereits Geleistetes
Säumige Zahler werden zur Zeit dazu aufgefordert, ihre Rechnung für bereits durchgeführte Leistungen zu bezahlen. Als öffentlich finanziertes Unternehmen ist der Südtiroler Sanitätsbetrieb dazu verpflichtet.

Wenn Rechnungen ins Haus flattern, ist das lästig und manchmal werden sie auch einfach weggelegt und vergessen. Geschieht das, wird nach einiger Zeit eine Mahnung zur Zahlung eintreffen. Genau das tut der Südtiroler Sanitätsbetrieb zur Zeit: Die säumigen Zahler – die zum Teil seit Jahren ihre Schuld nicht beglichen haben – werden mit einem Einschreibebrief daran erinnert, diese endlich zu bezahlen. Es liegt in der Natur der Sache, dass es nicht alle freut, an längst vergessene Schulden erinnert zu werden. „Trotzdem“, so Ernst Paul Huber, Leiter der Abteilung Wirtschaft und Finanzen, „ darf man nicht vergessen, dass dies Gelder sind, die uns als Betrieb zustehen und für die wir bereits die Leistung erbracht haben. Wir haben als öffentlicher Betrieb sogar die Pflicht dazu, die Bezahlung zu verlangen.“

Derzeit werden in allen Gesundheitsbezirken offene Rechnungen eingefordert. Im Gesundheitsbezirk Meran betreffen die versandten Mahnungen auch offene Rechnungen aus den Jahren 2004 und 2005. Diese waren in den vergangenen Jahren bereits schon einmal eingemahnt worden. Damit war auch die laufende Verjährungsfrist von zehn Jahren unterbrochen worden, weshalb diese Rechnungen weiterhin Gültigkeit haben.

„Wir versuchen es den Patientinnen und Patienten so leicht wie nur möglich zu machen, damit sie ihre Rechnungen bei Leistungserbringung direkt an der Kasse bezahlen können. Nicht alle können oder wollen dieses Angebot annehmen und erhalten dann eine Rechnung über den geschuldeten Betrag nach Hause geschickt. Wird dieser nicht bezahlt, bleibt uns nichts anderes übrig, als die Summe per eingeschriebenen Brief einzumahnen“, so Ernst Paul Huber abschließend.

 

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