LPA – Die Landesregierung hat die neuen Kriterien genehmigt, nach denen sie künftig lokale Radio- und Fernsehsender sowie Newsportale fördern wird.
Lokale Medienunternehmen können ab sofort und in diesem Jahr noch bis zum 31. Juli 2022 um Landesförderung ansuchen. Die Landesregierung hat am Dienstag 28. Juni 2022 die neuen Kriterien für die Förderung lokaler Medienunternehmen auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher genehmigt und damit den Weg für die Gesuchstellung frei gemacht. Die neuen Kriterien dienen der Anwendung des Landesgesetzes „Bestimmungen zum Kommunikationswesen und zur Rundfunkförderung“ (Nr. 6/2022), das seit 7. Juni 2022 in Kraft ist.
„In der Medienwelt, auch jener Südtirols, spiegelt sich der schnelle Wandel wieder, der sich in den Gesellschaften weltweit vollzieht“, erklärte heute Landeshauptmann Kompatscher. Aus diesem Grunde sei das Landesmediengesetz, das Qualität und Vielfalt in der Medienwelt fördern soll, immer wieder überarbeitet und angepasst worden. „Bei der jüngsten Überarbeitung galt ein besonderer Blick den Online-Nachrichtenportalen und den Foren, wo wir eine respektvolle Diskussionskultur stärken möchten“, betonte Kompatscher. „Neu ist auch, dass das Senden von Musik mit Südtirol-Bezug durch eine höhere Förderung stärker berücksichtigt wird“, informierte der Landeshauptmann.
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Für Qualität, Vielfalt und Südtirol-Bezug
Im Sinne der neuen Kriterien können nach wie vor lokale Radio- und Fernsehsender und lokale Newsportale, die Nachrichten und Programme von lokalem Interesse herstellen und verbreiten und darüber hinaus Informationen des Zivilschutzes, des Wetterdienstes und Verkehrsberichte sowie im Interesse der öffentlichen Gesundheit ausstrahlen, um Landesförderung ansuchen.
Neu ist, dass künftig Medienunternehmen, die mehr als zehn Prozent der Inhalte in Zusammenhang mit elektronischem Handel oder Teleshopping verbreiten, von der Förderung ausgeschlossen sind. Verringert wird hingegen der Förderbeitrag für Online-Portale von Unternehmen, die zusätzlich auch ein Printmedium oder einen lokalen Radio- oder Fernsehsender betreiben: In diesem Fall gibt es für das Online-Portal einen Förderbeitrag von maximal 70 Prozent auf die insgesamt errechnete Punktezahl. Der Landeshauptmann verwies auch darauf, dass bei Newsportalen Tagesbesucherzahlen über 100.000 bei der Punkteberechnung nicht berücksichtigt würden, was der Vielfalt und den kleinen Medienunternehmen zu gute käme.
Um in Südtirol produzierte Musik aufzuwerten, erhalten – im Sinne der heute genehmigten Kriterien – Radiosender, die in der Woche in der Zeit von 5 bis 23 Uhr mindestens drei bis sechs Prozent in Südtirol produzierte Musik ausstrahlen, eine höhere Förderung. Zu diesem Zweck werden die Punkte zur Beitragsbemessung erhöht, bei einem Sendeanteil von drei Prozent um fünf und bei einem Anteil von sechs Prozent um zehn Prozent.
Um die vom Landesgesetz vorgesehene strengere Handhabe von Online-Foren zu gewährleisten, sehen die Kriterien vor, dass Nutzende bei der Registrierung eine Handynummer angeben müssen. Zudem ist dem Landesbeirat für das Kommunikationswesen mitzuteilen, wer für die redaktionelle Moderation zuständig ist. Werden diese Vorgaben missachtet, droht der Ausschluss von der Förderung.
Ansuchen heuer bis 31. Juli möglich, dann bis 31. Mai
„Die neuen Kriterien schaffen mehr Klarheit und Sicherheit“, betonte Landesrat Philipp Achammer. So seien Begriffe und Zuständigkeiten klar definiert worden. Die Grundlage dazu bildeten die Erfahrungswerte, die das Amt für Handel und Dienstleistungen der Landesabteilung Wirtschaft bei der Gesuchbearbeitung in den vergangenen Jahren gesammelt hat. Während das Amt für Handel die Medienförderung verwaltungstechnisch abwickelt, ist der Landesbeirat für das Kommunikationswesen für die Kontrolle der Zugangsvoraussetzungen zuständig. Der Beirat hat auch die Aufgabe, mindestens zehn Prozent der eingereichten Gesuche auf das Vorhandensein förderwürdiger Inhalte und die Einhaltung der Kriterien hin zu prüfen.
Diese Kontrollen können zudem jederzeit auf Anfrage des zuständigen Landesamts erfolgen und immer dann, wenn ein Hinweis vorliegt, dass die förderwürdigen Inhalte und Kriterien nicht eingehalten werden. Der Zeitraum für die Durchführung der Kontrollen wurde von 90 auf 45 Tage verringert, um die Bearbeitung der Gesuche zu beschleunigen.
Lokale Medienunternehmen können ihre Beitragsgesuche heuer noch bis zum 31. Juli 2022 beim Landesbeirat für das Kommunikationswesen einreichen. Ab dem Jahr 2023 gilt der 31. Mai als Einreichtermin.