Meran erleichtert Kulturveranstaltungen – schnellere Verfahren für Vereine und Organisator*innen

Neue Regelung: Veranstaltungen bis 2.000 Personen ohne vorherige Genehmigung möglich

by Radio Sonnenschein
Katharina Zeller + Francesco Valente + Daniele Di Lucrezia

v.l.: Katharina Zeller + Francesco Valente + Daniele Di Lucrezia

Wer künftig eine öffentliche Veranstaltung mit bis zu 2.000 Teilnehmer*innen organisiert, muss nicht mehr auf eine vorherige Genehmigung der Gemeinde warten. Es genügt, spätestens fünf Tage vor Beginn eine zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZeMeT) an die Gemeindeverwaltung zu übermitteln.

„Mit dem Landesgesetz Nr. 8 vom 14. Juli dieses Jahres, das auch von der Stadtgemeinde Meran gefordert wurde, erfolgt eine kleine, aber wichtige Revolution: Ein bisher aufwändiges Verfahren für Kulturschaffende, Vereine und die öffentliche Hand wird deutlich vereinfacht. Für Veranstaltungen mit maximal 2.000 Besucherinnen und einer Dauer bis 1 Uhr nachts reicht künftig die ZeMeT – die Veranstalterinnen werden damit zur aktiven Partei“, erklärte Bürgermeisterin Katharina Zeller heute bei einer Pressekonferenz der Stadtregierung.

Stadtrat Daniele Di Lucrezia betonte: „Wir vertrauen auf das Verantwortungsbewusstsein der Veranstalterinnen. Die neue Regelung ist keine Blankovollmacht – Auflagen und Einschränkungen bleiben bestehen. Wir werden die Situation weiterhin beobachten, insbesondere im Hinblick auf Lärmbelästigung. Unser Ziel bleibt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einer lebendigen Stadt und dem Recht auf Ruhe der Anwohnerinnen und Gäste.“

Die ZeMeT muss mindestens fünf Tage vor der Veranstaltung beim Protokollamt der Gemeinde Meran (Raum 117, 1. Stock des Rathauses) eingereicht werden. Erfolgt die Abgabe persönlich, ist die Unterschrift in Anwesenheit der zuständigen Mitarbeiter*innen zu leisten. Alternativ kann die Meldung per PEC (meran.merano@legalmail.it), Einschreiben oder Fax übermittelt werden.

Das Formular muss Angaben zu maximaler Teilnehmer*innenzahl, Ort und Uhrzeit enthalten sowie die erforderlichen Erklärungen als Ersatz von Bescheinigungen oder beeidigten Erklärungen. Zusätzlich ist der Bericht eines eingetragenen Technikers oder einer Technikerin (Ingenieurin, Architektin, Geometerin oder diplomierter Gewerbetechniker*in) beizulegen, der/die die Einhaltung der technischen Vorschriften bestätigt.

„Alle Veranstalter*innen, die in den vergangenen Wochen und Monaten bereits nach den alten Modalitäten einen Antrag gestellt haben, müssen diesen nicht erneut einreichen“, präzisierte Francesco Valente von der Ortspolizei. Die Pflicht zur Genehmigung bleibt weiterhin bestehen für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Personen oder für jene, die nach 23 Uhr im Freien bzw. nach 1 Uhr in geschlossenen Räumen dauern.

SCIA_modulo_max_2000_persone – PDF

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