Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) und das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien informieren über wichtige Neuerungen beim Widerrufsrecht für Online-Einkäufe.
Ab dem 19. Juni 2026 wird die Ausübung des Widerrufsrechts bei Online-Käufen deutlich einfacher. An diesem Tag tritt Artikel 54-bis des italienischen Verbraucherschutzkodex in Kraft, der für online abgeschlossene Verträge eine spezielle digitale Widerrufsfunktion vorsieht. Diese wird bereits vielfach als „Widerrufsbutton“ bezeichnet.
Die Neuerung basiert auf der EU-Richtlinie (EU) 2023/2673, die in Italien durch das Gesetzesdekret Nr. 209/2025 umgesetzt wurde. Dahinter steht ein klarer Grundsatz: Wenn ein Vertrag mit wenigen Klicks abgeschlossen werden kann, soll auch der Widerruf ebenso unkompliziert möglich sein.
So funktioniert der neue Widerrufsbutton
Online-Händler und Anbieter digitaler Dienstleistungen müssen künftig eine leicht zugängliche Funktion bereitstellen, über die Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Widerruf direkt erklären können. Dies sieht der neue Artikel 54-bis des Verbraucherschutzkodex ausdrücklich vor.
Das Verfahren muss einfach und benutzerfreundlich gestaltet sein. Nach Auswahl der Widerrufsfunktion müssen die notwendigen Angaben zur Identifizierung des Vertrags eingegeben und der Widerruf bestätigt werden können. Anschließend ist das Unternehmen verpflichtet, den Eingang der Widerrufserklärung unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger – etwa per E-Mail – zu bestätigen.
Wichtig: Der neue Widerrufsbutton schafft kein zusätzliches Widerrufsrecht. Das bestehende Recht bleibt unverändert; lediglich dessen praktische Ausübung bei online abgeschlossenen Verträgen wird erleichtert.
Folgen für Unternehmen bei fehlender Umsetzung
Die neuen Vorschriften stärken nicht nur die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern sehen auch Konsequenzen für Unternehmen vor, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
Ab dem 19. Juni 2026 müssen die vorvertraglichen Informationen zum Widerrufsrecht ausdrücklich auch Angaben über das Bestehen und die Platzierung der neuen Online-Widerrufsfunktion enthalten.
Werden diese Informationen nicht ordnungsgemäß bereitgestellt, kann dies erhebliche Folgen haben. Nach Artikel 53 des Verbraucherschutzkodex verlängert sich die reguläre Widerrufsfrist von 14 Tagen automatisch um zwölf Monate, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zum Widerrufsrecht fehlen oder unvollständig sind. Zu diesen Informationspflichten gehört künftig auch der Hinweis auf die Online-Widerrufsfunktion. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten daher ihr Widerrufsrecht noch mehr als ein Jahr nach dem Kauf ausüben.
Darüber hinaus können das Fehlen des Widerrufsbuttons sowie Verstöße gegen die Informationspflichten von den zuständigen Behörden überprüft werden. In bestimmten Fällen können sie als unlautere Geschäftspraktiken eingestuft werden und entsprechende Verfahren oder Sanktionen nach sich ziehen.
„Auch wenn sich erst zeigen wird, wie die neue Regelung in der Praxis umgesetzt wird, steht bereits heute fest, dass die neue Online-Widerrufsfunktion ein konkretes Beispiel dafür ist, wie europäische Vorschriften die Ausübung von Verbraucherrechten im Alltag erleichtern können“, erklärt Stefano Albertini, Koordinator des EVZ Italien – Büro Bozen.
„Oft liegt das Problem nicht im Fehlen von Rechten, sondern in den praktischen Hürden bei deren Durchsetzung. Eine eigens vorgesehene und leicht zugängliche Widerrufsfunktion sorgt für mehr Transparenz und erleichtert Verbraucherinnen und Verbrauchern die Ausübung ihrer Rechte beim Online-Einkauf“, ergänzt Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS).
Sollte es zu Problemen bei Ihrem Einkauf kommen, ist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien für Sie da! Wir bieten kostenlose Unterstützung bei Streitigkeiten mit ausländischen Anbietern mit Sitz in der EU, Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich. Kontaktieren Sie uns: telefonisch unter 0471 980939 oder per E-Mail an info@euroconsumatori.org.
Bei Schwierigkeiten mit Online-Käufen gibt es auch die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren über das von der Verbraucherzentrale (VZS) eingerichtete Schlichtungsorgan Onlineschlichter.it einzuleiten. Melden Sie sich einfach auf dem Portal www.onlineschlichter.it an, um Zugang zu dem kostenlosen außergerichtlichen Schlichtungsverfahren für Verbraucherstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Online-Verkauf von Waren und Dienstleistungen zu erhalten.

