Landesgesetzentwurf Nr. 107/22: Änderungen des Landesgesetzes vom 18. März 2002, Nr. 6, „Bestimmungen zum Kommunikationswesen und zur Rundfunkförderung“
(vorgelegt von den Abg. Lanz und Amhof).
Erstunterzeichner Gerhard Lanz (SVP) erklärte, dass der Landesgesetzentwurf entstanden ist, um Regeln gegen Hassrede (Hatespeech) in Onlineportalen zu definieren, nachdem das Thema in mehreren Landtagssitzungen aufgekommen war. Ziel des Landesgesetzentwurfes sei es, die Fördermaßnahmen genauer zu regeln und neue Themen einzuführen. Im Landesgesetzentwurf wird dem Landesbeirat für Kommunikationswesen eine neue beratende Funktion zugeteilt und es werden neue Begriffsbestimmungen eingeführt, von denen einige notwendig sind, während es sich bei anderen um technische Anpassungen handelt. Es werde ein neuer Begriff, nämlich „in Südtirol produzierte Musik“ eingeführt, dessen Zielsetzung es ist, heimische Kulturschaffende, die in der Musikbranche tätig sind, stärker zu fördern. Damit wolle man sich aber nicht von anderen Musikstilen abschotten, sondern beitragen, dass heimische Musik mehr konsumiert wird.
Zu Artikel 8 erklärte er, dass das Subjekt definiert wird, das innerhalb der Landesverwaltung über die Gewährung der Beiträge verfügt. Er erklärte außerdem, dass der genannte Artikel auch das Thema der Rückverfolgbarkeit der Verfasser von Kommentaren in Onlineportalen regelt, sowie Maßnahmen gegen Hate-speech einführt. Das Gesetz erweitere auch die Möglichkeiten des Landes für institutionelle Kommunikation in verschiedenen Medien, wobei dem Landtag jährlich dazu Bericht erstattet werde. Für die Medienförderung werde weiterhin ein Sockelbeitrag vorgesehen, der erhöht werde, aber jedem Medienunternehmen nur einmal zustehe. Der Landesregierung empfehle man, in den Durchführungsverordnung festzulegen, dass die Bezieher von Förderungen ihre Beteiligungsstruktur offenlegen müssen. Lanz dankte schließlich Kollegin Amhof, die sich seit langem mit dem Thema beschäftige, und den Mitgliedern des Gesetzgebungsausschuss sowie dem Landeshauptmann und seinen Ämtern, auch dem Kommunikationsbeirat, dem das neue Gesetz eine Kontrollfunktion zuweise.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) sah ein Problem beim Lokalbezug. Der Ö3 habe Mitarbeiter aus Südtirol, sende oft Südtiroler Musik, berichte oft über Südtirol und werde in Südtirol viel gehört. Ein weiteres Problem sei, dass es sich um ein Rahmengesetz handle, bei dem die Detailbestimmungen von der Landesregierung festgelegt würden. Es gehe um Medienvielfalt, und der Landtag hätte da ein breiteres Meinungsspektrum. Medienförderung gehöre zur Demokratie, besonders in einer Minderheitenregion. Leider seien es dann oft auch die geförderten Medien, die sich gegen die Parteienfinanzierung äußerten. Art. 6 sei widersprüchlich formuliert, er verlange für die Förderung von Musikern den “aktuellen oder mindestens 15-jährigen Wohnsitz in Südtirol”. Was die Bekämpfung des Hate Speech betreffe, so habe die Beschimpfung anderer aus der Anonymität nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Andererseits werde in kleinen Gebieten wie Südtirol jede Kritik als Majestätsbeleidigung ausgelegt. Viele Infoportale hätten einzelne Bezahlinhalte. Wichtige Nachrichten sollten nicht hinter einer Bezahlschranke stehen. Der Südtirolbezug bei der Musikproduktion sei genauer zu definieren. Man sollte auch einen Bezug zu Nachbarregionen, zur Europaregion berücksichtigen.
Die Neuerungen in diesem Gesetz umfassten nur wenige Zeilen, meinte Riccardo Dello Sbarba (Grüne). Wichtig sei die Unterstützung der Medienvielfalt, der kleinen Medienunternehmen. Es bestehe aber die Gefahr, dass diese kleinen Medien zu Sprachrohren der Landesregierung würden. Viele Medien seien finanziell knapp ausgestattet, wenige Mitarbeiter würden vieles gleichzeitig tun. Früher habe es Pressekonferenzen gegeben, bei denen die Journalisten auch unangenehme Fragen gestellt hätten, heute bekämen die Redaktionen vorgefertigte Interviewvideos vom Land. So werde aus Information Propaganda. In den letzten 15 Jahren seien die Redaktionen abgebaut und die Presseämter aufgestockt worden. Es gebe auch eine Berufsethik für die Presseämter der Institutionen: Sie hätten den Auftrag, nach journalistischen Regeln zu arbeiten und den Bürgern keine Märchen zu erzählen. Das Gesetz rede von Beiträgen, Förderungen und Ausgleichszahlungen, Dello Sbarba fragte, ob es da auch einen inhaltlichen Unterschied gebe. Die größere Unklarheit bestehe darin, dass die Details an die Landesregierung delegiert würden. Es werde auch nicht festgelegt, ob jemand kontrolliere, wie oft ein Radiosender Musik z.B. von Max von Milland sende. Es sei richtig, für die Onlineforen Rückverfolgbarkeit vorzusehen, aber das könne man noch nicht als großen Erfolg gegen Hassrede verkaufen.
Es gebe in diesem Bereich viele Grauzonen, meinte Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit), es sei zu kontrollieren, ob Artikel selbstproduziert oder abgeschrieben oder ob geförderte Musik wirklich gesendet wurde. Es sei richtig, Medienvielfalt zu fördern, ein Monopol sei nie gut, aber es sei nicht positiv, wenn Medien Meinung statt Information verbreiteten. Wenn die Förderungskriterien von der Mehrheit festgelegt würden, dann könnte das dazu führen, dass zwischen genehmen und kritischen unterschieden werde. Vielfalt könne man auch erhalten, wenn man die Journalisten direkt fördere; in anderen Ländern werde das überlegt. Im Gesetzgebungsausschuss sei auch von Oppositionsvertretern auf die Medienvielfalt gepocht worden. Wichtig sei auch, dass Hassredner auch zur Rechenschaft gezogen werden können.
Der große Wurf sei dieses Gesetz nicht, meinte Alex Ploner (Team K). Medienvielfalt koste, Professionalität auch. Daher müsse man genau hinschauen, welche Medien man fördere. Der Artikel über die Musikförderung (Art. 6) sei von jemandem formuliert, der nicht von Musik verstehe. Die Aufgabe eines Musikproduzenten sei nirgends genau definiert, er habe mit dem künstlerischen Aspekt nichts zu tun, man sollte besser “Musik mit Südtirolbezug” fördern. Die 15-jährige Ansässigkeit würde er streichen. Es sei gut, dass man von den Nachrichtenportalen hauptsächlich unverschlüsselte Inhalte fordere. Im alten Gesetz von 2002 seien bereits Maßnahmen gegen Hate Speech enthalten, man habe also 20 Jahre nicht kontrolliert. Er frage sich, warum man nun die Kontrolle vom Kommunikationsbeirat auf ein Landesamt übertrage.