Raika Lana

Neue Verordnung in Südtirol: Keine Krampusläufe, 1/4-Regel für Törggelebetriebe

by Radio Sonnenschein
NIGHT of HELL 2017 Krampuslauf in Lana 114

Nicht stattfinden können Krampusläufe, Weihnachtsmärkte und alle Veranstaltungen, die ein höheres Ansteckungsrisiko bergen

LPA – Strengere Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus gelten ab sofort für Gastbetriebe, Schulen, Sport, Kultur und Veranstaltungen. LH Kompatscher hat am Mittwoch 21. Oktober 2020 die Verordnung dazu unterzeichnet.

Wie am Dienstag 20. Oktober 2020 angekündigt, hat Landeshauptmann Arno Kompatscher angesichts der hohen Zahl an Infizierten mit dem Coronavirus am Mittwoch 21. Oktober 2020 die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 46 unterzeichnet. Die neuen Vorgaben dieser Verordnung gelten ab sofort und bis 30. November für ganz Südtirol mit Ausnahme von Sexten und Welsberg-Taisten, wo es strengere Regeln gibt.

Die neue Verordnung enthält Vorgaben, die besonders die Bereiche Schule, Gastbetriebe, Veranstaltungen und Sport betreffen.

Mehr Fernunterricht für Oberschulen, gestaffelte Eintritte für alle Schulen

In den Oberschulen in Südtirol muss für 30 Prozent der Schüler, die öffentlicheVerkehrsmittel oder Schülerbusse nutzen, Fernunterricht gegeben werden, wobei vor allem die Schüler des Trienniums, also die 3., 4. und 5. Klasse der Oberschule, im Fernunterricht lernen sollen. Für alle Schulen in Südtirol hingegen gilt, dass der Zutritt und der Austritt der Schüler gestaffelt erfolgen muss, damit sich keine Menschenansammlungen bilden und die öffentlichen Verkehrsmittel nicht überfüllt werden.

Download: Dringlichkeitsmassnahme_Ordinanza_Nr46_21.10.2020 – PDF

1/4-Regel für Törggele-Lokale, Spielhallen-Sperrstunde um 18 Uhr

In den Gastbetrieben müssen die Betreiber am Eingang des Lokals die Höchstanzahl der gleichzeitig zugelassenen Personen anbringen. Für die Törggele-Aktivität in geschlossenen Räumen wird neben den bereits bestehenden Sicherheitsbestimmungen die Regel von einer Person je vier Quadratmeter angewandt, falls diese restriktiver ist.

Sämtliche Spielhallen, Wett- und Bingosäle und ähnliche Einrichtungen müssen um 18.00 Uhr ihre Tore schließen.

Krampus Umzug 2017 in Lana 049

Nicht stattfinden können Krampusläufe, Weihnachtsmärkte und alle Veranstaltungen, die ein höheres Ansteckungsrisiko bergen

1/5-Regel für Chöre und Kapellen – keine Nikolausumzüge und Krampusläufe

Chöre und Musikkapellen können weiter ihre Proben und Aufführungen machen, allerdings müssen sie dafür die 1/5-Regel (eine Person je 5 Quadratmeter) einhalten. Maximal dürfen 15 Personen zusammen proben bzw. an einer Aufführung teilnehmen.

Veranstaltungen, auch zu traditionellen und andere wiederkehrenden Anlässen, die ein höheres Ansteckungsrisiko bergen, beispielsweise Weihnachtsmärkte, Nikolausumzüge, Krampusläufe und ähnliches, dürfen nicht stattfinden.

Download: Dringlichkeitsmassnahme_Ordinanza_Nr46_21.10.2020 – PDF

Die Bürgermeister dürfen im Bereich der Märkte und Veranstaltungen auf Gemeinde- und Bezirksebene weitere einschränkende Maßnahmen erlassen.

Sport: Bestimmtes Training erlaubt, Sportwettkämpfe großteils ausgesetzt 

Im Bereich Sport sind die regionalen und nationalen Sportwettkämpfe in Form von Meisterschaften ausgesetzt. Ausgenommen davon sind die zwei höchsten nationalen CONI- bzw. CIP-Ligen in den einzelnen Sportarten sowie im Fußball zusätzlich die Oberliga und die Serie D. Sportwettkämpfe in Form von Einzelveranstaltungen sind auf allen Ebenen ausgesetzt, es sei denn spezifische nationale oder internationale Wettkämpfe werden vom Landeshauptmann genehmigt. Nach drei Wochen wird die Situation erneut überprüft. Auch bei den erlaubten Sportwettkämpfen dürfen keine Speisen und Getränke verabreicht werden.

Weiterhin zulässig ist das Training, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen, sofern die geltenden Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.

Die sowohl individuell als auch in Mannschaftsform ausgeübten Kontaktsportarten in geschlossenen Räumen sind verboten, wenn sie nicht zur Verbandstätigkeit von Sportvereinen gehören, die bei einem Sportverband eingetragen sind. Auch das entsprechende Training dieser Kontaktsportarten ist nicht erlaubt.

Download: Dringlichkeitsmassnahme_Ordinanza_Nr46_21.10.2020 – PDF

 

 

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