LPA – Die Inhalte der neuen Verordnung des Landeshauptmanns und andere bevorstehende Regelungen waren die Themen der Landesmedienkonferenz vom 19. Mai 2020. Hier die Links zu Video und Dateien.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am Dienstag 19. Mai 2020 die Verordnung Nr. 26 unterzeichnet. Mit dieser Dringlichkeitsmaßnahme übernimmt Südtirol sämtliche staatliche Regelungen aus dem sogenannten „Dekret 18. Mai“ von Ministerpräsident Giuseppe Conte, ergänzt aber auch einige Regelungen des Landesgesetzes 4/20 vom 8. Mai 2020.
Die Einreise nach Südtirol wird massiv erleichtert!
Quarantänebestimmungen aufgehoben!
Die 2-Meter-Abstand-Regelung bleibt in Südtirol bis auf Weiteres aufrecht!
Bei unter 2-Meter Abstand muss mann eine Maske tragen!
Darüber hinaus kündigte Landeshauptmann Arno Kompatscher weitere Lockerungen an: So arbeitet die Landesverwaltung derzeit an den Richtlinien für Fitnessstudios, damit diese möglichst auch in Südtirol zeitgleich mit der staatsweiten Öffnung am 25. Mai 2020 starten können.
Innerhalb der Region Trentino-Südtirol braucht es keine Eigenerklärung mehr.
Ab 3. Juni 2020 kann man dann auch zwischen den anderen Regionen ohne besonderen Grund hin und her pendeln.
Ab 3. Juni 2020 herrscht völlige Einreisefreiheit nach Italien für alle europäischen Staaten.
Auch für öffentliche Veranstaltungen mit Publikum hat der Landeshauptmann eine baldige Öffnung angekündigt. Kompatscher warnte auch eindringlich vor der Gefahr einer zweiten Welle: „Uns erreichen Bilder von Bürgerinnen und Bürgern, darunter viele Jugendliche, die sich begrüßen, umarmen und verhalten, als gäbe es kein Morgen.“
Hier der Link zum Video der heutigen Konferenz auf der YouTube-Seite des Landes Südtirol.
YouTube-Kanal des Landes: Zugang für alle!
Der Zugang für Medien sowie Bürgerinnen und Bürger zum YouTube-Kanal ist unverändert: Alle Interessierten können die Medienkonferenz auf der Internetseite des Landes Südtirol zum Coronavirus live mitverfolgen. Sie wird einige Minuten vor dem offiziellen Start freigeschaltet.
Hier der Link zu den bisherigen virtuellen Landesmedienkonferenzen auf dem YouTube-Kanal des Landes – auch in Gebärdensprache für Hörgeschädigte. Die Videos der Medienkonferenz mit Übersetzung in Gebärdensprache (dt.+ital.) und eine Verschriftlichung des Inhalts in Textform sind jeweils am Folgetag ab spätestens 9.30 Uhr abrufbar.
LPA/ASP