Raika Lana

Neues Blitzergesetz in Italien – Neuigkeiten auch über die Beschilderung und Grenzwerte

Autovelox 2024: So sieht das neue Gesetz aus

by Radio Sonnenschein

Radar Suedtirol 1

Das harte Vorgehen gegen Blitzer wird Gesetz: Heute (28. Mai 2024) wird der Text des von Verkehrsminister Matteo Salvini gewünschten Dekrets im Amtsblatt veröffentlicht und tritt praktisch sofort in Kraft. Die drei wichtigsten Neuerungen betreffen die Genehmigung zur Aufstellung von Blitzern, die beim Präfekten beantragt werden muss, die Beschilderung und die Grenzwerte. Die Gemeinden haben nun 12 Monate Zeit, um dem Gesetz nachzukommen.

Im Einzelnen sieht das neue Gesetz weniger Autonomie für die Gemeinden vor, da nun der Präfekt über die Aufstellung von Geschwindigkeitsmessgeräten entscheidet, auch wenn es sich um „mobile“ Geräte handelt, d. h. um solche, die auf Stativen montiert sind und von Polizisten am Straßenrand bedient werden.
Die Gemeinden müssen grundsätzlich nachweisen, dass auf einem bestimmten Straßenabschnitt, auf dem der Blitzer aufgestellt werden soll, tatsächlich eine hohe Zahl von Unfällen zu verzeichnen ist.

Der Text des Dekrets erklärt, dass eine „genaue Analyse der Anzahl, der Art und vor allem der Ursachen“ der Unfälle erforderlich ist, mit „besonderem Hinweis auf die Geschwindigkeit als Hauptursache“.
Die Änderungen betreffen auch die Schilder, die auf die Anwesenheit von Radarkameras hinweisen. Außerhalb von Stadtzentren müssen die Schilder mindestens einen Kilometer im Voraus aufgestellt werden. In Stadtzentren muss der Abstand jedoch mindestens 200 Meter auf Schnellstraßen und 75 Meter auf anderen Straßen betragen

Um „Serienbußgelder“ zu vermeiden, erklärte Verkehrsminister Matteo Salvini außerdem, dass „zwischen den einzelnen Geräten Mindestabstände eingehalten werden müssen, die je nach Straßentyp unterschiedlich sind“. Der Mindestabstand beträgt 3 km auf außerstädtischen Straßen und 1 km auf Nebenstraßen.

Salvini wollte auch die neuen Grenzwerte verdeutlichen: Die von den Radarkameras erfasste Geschwindigkeit wird „auf die im Gesetzbuch für jede Art von Straße festgelegte Geschwindigkeit, d.h. 50 km/h in städtischen Zentren, parametrisiert. Auf außerstädtischen Straßen hingegen „dürfen die Geräte nur eingesetzt werden, um die Geschwindigkeit um höchstens 20 km/h gegenüber dem normalen Limit zu reduzieren“.

Sofern keine Ausnahmeregelung getroffen wird, dürfen Geschwindigkeitsmessgeräte nicht auf Straßen aufgestellt werden, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h unter der im Kodex für den jeweiligen Straßentyp festgelegten Höchstgeschwindigkeit liegt. In der Stadt sollte das elektronische Auge also nicht mehr als 50 km/h anzeigen.

Quelle: il sole 24ore

 

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