Schritt für Schritt öffnen und weiterhin wachsam bleiben. Unter diesem Motto soll der Neustart von wirtschaftlichen und kulturellen Aktivitäten in den kommenden Wochen sicher gestaltet werden. Das Fortschreiten der Impfkampagne, die Aktion wir testen und der CoronaPass Südtirol bilden den Rahmen dafür.
Ziel ist es, dauerhaft zu öffnen und gleichzeitig die Ansteckungsgefahr im öffentlichen Raum, besonders in geschlossenen Räumen, zu minimieren, sodass es zu keiner neuen Ausbreitung des Coronavirus kommt.
Inhaltsverzeichnis
Passen wir auf: impfen, testen, CoronaPass Südtirol
So funktioniert der CoronaPass Südtirol
Der CoronaPass Südtirol ist ab Montag, 26. April 2021, Voraussetzung für den Zutritt zu definierten Bereichen (so genannte CoronaPass-Areas) und die Ausübung von bestimmten Tätigkeiten (z.B. Mannschafts- und Kontaktsport). Die entsprechende Verordnung wird in Kürze auf diesem Portal veröffentlicht.
Zutritt zu den so genannten CoronaPass-Areas erhalten alle Personen, die
- negativ getestet wurden und den gültigen Nachweis vorlegen,
- den Nachweis erbringen können, vollständig geimpft* zu sein,
- infolge einer nachgewiesenen Infektion in den letzten 6 Monaten genesen sind und die entsprechende Bescheinigung des Sanitätsbetriebs vorweisen können.
* Der volle Impfschutz ist 14 Tage nach Abschluss des Impfzyklus erreicht (also zwei Dosen von Pfizer, Moderna oder AstraZeneca/Vaxzevria). Erst dann gilt die Impfung für den CoronaPass Südtirol. Der Impfnachweis muss auf der Webseite www.coronaschutzimpfung.it unter „Info Impfbestätigung“ beantragt werden.
Getestete Personen
Für getestete Personen gilt als Nachweis der QR-Code des Testbefunds, der beim Betreten einer so genannten CoronaPass-Area digital oder in Papierform vorgelegt wird. Verfügt man über ein negatives Testergebnis, so erscheint beim Scannen des QR-Codes mit einer Handykamera der Name der getesteten Person und ein grüner Haken, der die Gültigkeit des Nachweises bestätigt.
Wichtig! Nasenflügeltest oder Antigentest
Getestete mit Nasenflügeltest oder Antigentest erhalten nach dem Test eine Mail des Sanitätsbetriebes mit einem QR-Code. Dieser kann in ausgedruckter Form oder via Handy digital für den Eintritt in die CoronaPass Areas verwendet werden.
Der PCR-Test hingegen, bei dem es sich um einen Laborbefund handelt, muss zwischen 26. April und 5. Mai 2021 eigens beim Sanitätsbetrieb angefordert werden. Er kann dann in ausgedruckter Form als CoronaPass verwendet werden. Ab 5. Mai 2021 wird auch der PCR-Test mit QR-Code digital verfügbar sein.
Geimpfte Personen
Geimpfte Personen können ab dem 26. April bis zum 5. Mai 2021 ihr Impfzertifikat in ausgedruckter Form als CoronaPass verwenden. Dieses kann via Telefon oder Mail beim Sanitätsbetrieb angefordert werden. Ab 5. Mai können alle, entsprechend den staatlichen Bestimmungen, das Impfzertifikat anfordern, um es digital mit QR-Code zu verwenden. Entsprechend dem staatlichen Dekret hat der Impfschutz derzeit eine Dauer von 6 Monaten.
Genesene Personen
Genesene Personen können vom 26. April bis zum 5. Mai 2021 beim Sanitätsbetrieb eine Bestätigung via Telefon oder Mail anfordern, die in ausgedruckter Form als CoronaPass verwendet werden kann. Ab 5. Mai 2021 erhalten alle Genesenen auf Anfrage vom Sanitätsbetrieb eine Mitteilung mit QR-Code für die digitale oder auch in Papier gedruckte Verwendung.
Wie erhalte ich meinen CoronaPass?
Den Nachweis für den CoronaPass erhält man, indem man sich einem PCR-, Antigen- oder Nasenflügeltest unterzieht. Ein Nasenflügeltest kann im Rahmen der Aktion WIR TESTEN in vielen Gemeinden Südtirols jederzeit vorgemerkt und kostenlos durchgeführt werden. Zusammen mit dem Testergebnis erhält man einen QR-Code, der beim Zutritt zu einer CoronaPass Area gescannt wird und die Gültigkeit des Tests nachweist.
Als CoronaPass gelten auch der Impfnachweis oder die Bescheinigung des Sanitätsbetriebs über die Genesung nach einer Corona-Infektion.
Weitere Informationen
Webseite des Südtiroler Sanitätsbetriebs zur Corona-Schutzimpfung
Wo gilt der CoronaPass Südtirol?
Der CoronaPass Südtirol gilt als Ticket für den Zutritt zu allen Bereichen, die gemäß der neuen Verordnung des Landeshauptmann als CoronaPass Areas ausgewiesen sind:
- Gastronomie (bis 22 Uhr) – im Außenbereich ohne CoronaPass
- Theater, Konzerte & Kinos (mit Vormerkung und Belegung von 50% der Plätze)
- Proben und Aufführungen von Chören und Musikkapellen (max. 15 Personen)
- Museen und Ausstellungen (Montag bis Freitag)
- Mannschafts- und Kontaktsportarten
- Freibäder und Schwimmzentren (ab 15. Mai 2021)
- Sportstudios, Fitnesszentren, Hallenbäder und Sportzentren (ab 1. Juni 2021)
- Messen, Tagungen und Kongresse (ab 1. Juli 2021)
- Beherbergungsbetriebe: Check-in nur mit CoronaPass
Nützliche Kontakte für:
Geimpfte Personen
Die Bestätigung über die erfolgte Impfung kann direkt beim gebietsmäßig zuständigen Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit angefragt werden.
Gesundheitsbezirk Bozen nur per E-Mail: impfungen.bz@sabes.it
(bitte Kopie des Personalausweises beilegen)
Gesundheitsbezirk Meran Tel. 0473 251822 / 251823 (8.30 – 11.00 Uhr) impfungen.me@sabes.it
(bitte Kopie des Personalausweises beilegen)
Gesundheitsbezirk Brixen Tel. 0472 812470 (08:30 – 11:00 Uhr) impfungen.bx@sabes.it
(bitte Kopie des Personalausweises beilegen)
Gesundheitsbezirk Bruneck nur per E-Mail: sisp.bk@sabes.it
(bitte Kopie des Personalausweises beilegen)
Ab dem 5. Mai 2021 ist eine Bescheinigung mit QR-Code auf Anfrage erhältlich.
Getestete Personen
Nasentest in der Schule: gilt auch als CoronaPass Südtirol.
Nasentest in den Gemeinden: Sie erhalten eine SMS-Nachricht mit dem Password und eine E-Mail mit dem Testergebnis und dem QR-Code.
Üblicher Antigentest: Sie erhalten eine SMS-Nachricht mit dem Password und eine E-Mail mit dem Testergebnis und dem QR-Code.
PCR Test: Laden Sie bitte den Befund vom Online-Befunde-System (https://refonline.sabes.it/Account/Login) oder von Ihrer elektronischen Gesundheitsakte herunter.
- Sie können den Befund auch durch eine Anfrage per E-Mail an labmic@sabes.it oder sekretariatcovid@sabes.it erhalten
- oder telefonisch unter der Telefonnummer 0471 435700.
Ab dem 5. Mai ist eine Bescheinigung mit QR-Code auf Anfrage erhältlich.
Genesene Personen
Die Bescheinigung der Genesung von Covid-19 kann per E-Mail unter coronapass@sabes.it oder unter der Telefonnummer 0471 435700 angefordert werden.
Ab dem 5. Mai 2021 ist eine Bescheinigung mit QR-Code auf Anfrage erhältlich.
Quelle: http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/corona-pass.asp