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Am Sonntag, 12. und Montag, 13. Juni 2011 stehen italienweit vier Volksbefragungen an. Die Stadtverwaltung Brixen informiert, wann und wo die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger worüber abstimmen können.
Wann und wo wird gewählt?
Die Wahllokale der 22 Wahlsektionen sind am Sonntag, 12. Juni 2011 von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet und am Montag, 13. Juni 2011 von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Die Wahllokale der 22 Wahlsektionen sind am Sonntag, 12. Juni 2011 von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet und am Montag, 13. Juni 2011 von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Wer darf wählen?
Am Referendum teilnehmen dürfen alle im Gemeindegebiet ansässigen italienischen Staatsbürgerinnen und –bürger; die Auslandsitaliener (AIRE) wählen mittels Briefwahl beim zuständigen Konsulat.
Am Referendum teilnehmen dürfen alle im Gemeindegebiet ansässigen italienischen Staatsbürgerinnen und –bürger; die Auslandsitaliener (AIRE) wählen mittels Briefwahl beim zuständigen Konsulat.
Was muss man zur Wahl mitbringen?
Zur Abstimmung muss man die Identitätskarte und den Wahlausweis mitnehmen. Duplikate können im Wahlamt der Gemeinde Brixen (Domplatz) abgeholt werden.
Zur Abstimmung muss man die Identitätskarte und den Wahlausweis mitnehmen. Duplikate können im Wahlamt der Gemeinde Brixen (Domplatz) abgeholt werden.
Worüber wird abgestimmt?
Die ersten zwei Befragungen betreffen die Wasserprivatisierung (man stimmt mit Ja, wenn man mit dem Vorschlag nicht einverstanden ist, mit Nein wenn man damit einverstanden ist).
Eine dritte Befragung betrifft die Errichtung von Kernkraftwerken auf dem staatlichen Territorium (man stimmt mit Ja, wenn man mit dem Vorschlag nicht einverstanden ist, mit Nein wenn man damit einverstanden ist).
Die vierte Befragung betrifft das so genannte „Legittimo Impedimento“ (gerechtfertigte Prozess-Abwesenheit) für den Ministerpräsidenten und die Regierungsmitglieder (man stimmt mit Ja, wenn man mit dem Vorschlag nicht einverstanden ist, mit Nein wenn man damit einverstanden ist).
Die ersten zwei Befragungen betreffen die Wasserprivatisierung (man stimmt mit Ja, wenn man mit dem Vorschlag nicht einverstanden ist, mit Nein wenn man damit einverstanden ist).
Eine dritte Befragung betrifft die Errichtung von Kernkraftwerken auf dem staatlichen Territorium (man stimmt mit Ja, wenn man mit dem Vorschlag nicht einverstanden ist, mit Nein wenn man damit einverstanden ist).
Die vierte Befragung betrifft das so genannte „Legittimo Impedimento“ (gerechtfertigte Prozess-Abwesenheit) für den Ministerpräsidenten und die Regierungsmitglieder (man stimmt mit Ja, wenn man mit dem Vorschlag nicht einverstanden ist, mit Nein wenn man damit einverstanden ist).
Damit die Volksbefragung gültig ist, muss die Wahlbeteiligung mindestens 50 Prozent betragen.