Raika Lana

Schulmensa 2020/2021 in Bozen: Anmeldefrist endet am 15. Juni 2020

by Radio Sonnenschein

Schulmensa BozenDie Anmeldung zur Schulverpflegung werden noch bis zum 15. Juni 2020 entgegengenommen. Einschreibung muss online mit SPID oder Buergerkarte erfolgen.

Noch bis zum 15. Juni 2020 können Schülerinnen und Schüler, die in Bozen eine Schule besuchen, zur Schulverpflegung für das Schuljahr 2020/2021 angemeldet werden.

Die Anmeldung erfolgt ONLINE über das Landesportal MyCivis. Für die Online-Anmeldung benötigen Eltern eine SPID-Identität oder eine aktivierte Bürgerkarte mit Lesegerät und entsprechender Software.

Wer Hilfe bei der Anmeldung braucht, kann sich telefonisch an das Amt für Schule und Freizeit – Fachstelle Schulverpflegung – wenden und unter der Nummer 0471-997399 seinen Namen und eine Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Amtes wird sich dann umgehend melden, um telefonisch Unterstützung bei der Online-Anmeldung zu leisten. Eltern, die ihr Kind zur Schulmensa anmelden möchten, jedoch technische Schwierigkeiten haben und dies dem Amt für Schule mitteilen, müssen keine Zusatzgebühr für die verspätete Anmeldung bezahlen, auch dann nicht, wenn die Anmeldung effektiv erst nach dem 15. Juni erfolgen sollte.

ERMÄSSIGUNG UND SONDERKOST ONLINE BEANTRAGEN

1) Ermäßigung:
Anträge auf einen ermäßigten Essenspreis können online über das Landesportal MyCivis (siehe: „Antrag auf Tarifermäßigung“) gestellt werden, jedoch erst nach erfolgter Anmeldung. Im Antragsformular muss der Faktor wirtschaftliche Lage (FwL) für das Jahr 2019 angegeben werden, der im Zuge der Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) errechnet wird. Ob ein Ermäßigungsanspruch besteht, hängt von der Höhe des FwL-Wertes ab. Damit die Ermäßigung gleich ab dem ersten Schultag gewährt werden kann, muss der Antrag noch vor Beginn des Schuljahres gestellt werden.

2) Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen:
Die Bereitstellung von Diätkost aus gesundheitlichen Gründen muss ebenfalls online über das Landesportal MyCivis (siehe: Mensa für Schüler – Online-Anmeldung – Antrag auf Diätkost) beantragt werden. Dem Antrag ist ein ärztliches Attest beizulegen, das die Notwendigkeit der Sonderkost bescheinigt. Ist bereits im Vorjahr ein ärztliches Attest eingereicht worden, gilt dieses auch für das neue Schuljahr, sofern sich an der gesundheitlichen Situation nichts geändert hat und der Schüler bzw. die Schülerin ordnungsgemäß zur Schulmensa 2020/2021 angemeldet ist.

WICHTIG:
Das Schulessen muss im Voraus bezahlt werden. Die erste Einzahlung ist vorzunehmen, noch bevor der Schüler bzw. die Schülerin die Mensa zum ersten Mal besucht.

Das Schulessen kann wie folgt bezahlt werden:
1.       durch Banküberweisung auf das Konto der Stadtgemeinde Bozen/Schulverpflegung bei der Volksbank, IBAN: IT35 H058 5611 6130 8057 1317 184.
2.       persönlich durch Einzahlung am Schatzamtsschalter im Rathaus (Gumergasse 7).

Als Zahlungsgrund ist die PAN-Nummer sowie der Vor- und Nachname des Schülers bzw. der Schülerin anzugeben. Die PAN-Nummer findet sich in der Anmeldebestätigung, die ebenfalls über das Landesportal MyCivis heruntergeladen werden kann.

(mp)

 

Schreib einen Kommentar

Brother Cookie is watching you! Hier werden Cookies verwendet. Ist das ok? OK Info

sonnenschein.it