LPA- Ab Montag 26. Oktober 2020 gelten auch in Südtirol neue, strengere Maßnahmen, darunter Ausgehverbot (23-5 h), vorgezogene Sperrstunden für Bars und Restaurants. Ab Mittwoch 50 Prozent Fernunterricht an Oberschulen.
Mit neuen, strengeren Vorbeugemaßnahmen reagiert das Land Südtirol auf die zuletzt stark steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus. Dies hat die Landesregierung in einer Videokonferenz am Sonntag 25. Oktober 2020 beschlossen und dabei auch die im neuen Dekret des Ministerpräsidenten angeordneten staatlichen Maßnahmen berücksichtigt. Die neue Verordnung (Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 49) tritt – mit Ausnahme der Regelungen in den Oberschulen – ab Montag, 26. Oktober 2020 in Kraft und gilt bis 24. November 2020.
Landeshauptmann Arno Kompatscher fasst die sich zuspitzende Lage folgendermaßen zusammen: „Die Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten nimmt in ganz Europa, Italien und Südtirol rapide zu. Wir müssen sofort einschneidende Maßnahmen ergreifen, um die Infektionskette zu stoppen, den Druck auf Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen zu verringern und gleichzeitig die schulische und wirtschaftliche Tätigkeit weiterhin so weit nur möglich zu gewährleisten.“ Mit wenigen Ausnahmen übernimmt die Landesregierung die neuen staatlichen Maßnahmen, berichtet der Landeshauptmann: „Lediglich einige Bereiche passen wir im Sinne unserer Autonomie und der durch das Neustart-Landesgesetz vom 8. Mai 2020 garantierten Möglichkeiten unseren lokalen Gegebenheiten an.“
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Sperrstunden für Bars und Restaurants
So gilt in Südtirol – anders als auf staatlicher Ebene – eine Sperrstunde für Bars ab 20 Uhr und für Restaurants ab 22 Uhr, wobei bereits ab 18 Uhr die Verabreichung von Speisen und Getränken nur auf zugewiesenen Sitzplätzen erlaubt ist. Ab 18 Uhr gilt ebenso ein absolutes Konsumverbot im Stehen – sowohl in der Nähe der Restaurationsbetriebe als auch auf öffentlichen Straßen und Plätzen.
Generell sind pro Tisch maximal vier Personen zugelassen, außer es handelt sich um in einem Haushalt zusammenlebende Personen.
Ausgangssperre von 23 bis 5 Uhr
Von 23 bis 5 Uhr sind Bewegungen außerhalb der eigenen Wohnung stark eingeschränkt, sprich ausschließlich mit entsprechender Selbsterklärung und aus nachgewiesenen Gründen der Arbeit, Gesundheit und anderer dringend nötiger Situationen erlaubt. Zudem wird auch tagsüber dringlich empfohlen, unnötige Ortswechsel sowie Treffen mit Personen, die nicht zum Kreise der bereits zusammenlebenden Personen gehören, zu vermeiden beziehungsweise auf das notwendige Mindestmaß einzuschränken.
„Wir sind uns bewusst, dass diese neuen Regeln – die in einigen Punkten strenger sind als im Rest Italiens – unsere individuellen Freiheiten leider auf erhebliche Weise einschränken“, sagt Landeshauptmann Kompatscher: „Derzeit ist der nötige Schutz der öffentlichen Gesundheit oberstes Gebot: Wir sind gezwungen, die Infektionsursachen an der Wurzel packen, und die ist derzeit immer häufiger auf Feste und private Besuche zurückzuführen.“
Der öffentliche Personennahverkehr bleibt gemäß Fahrplänen aufrecht, allerdings wird die Kapazität auf 80 Prozent reduziert.
Maskenpflicht
Auch in Südtirol gilt künftig die auf Staatsebene geltende Maskenpflicht nicht nur in geschlossenen Räumen, sondern auch im Freien, außer man ist alleine oder nur im Kreise der zusammenlebenden Personen unterwegs.
Handel
In Einkaufszentren bleiben am Samstag und Sonntag alle Geschäfte mit Ausnahme des Lebensmittelbereichs geschlossen. Am Sonntag hingegen sind – in strengerer Abweichung von der staatlichen Regelung – alle Handelsbetriebe geschlossen. Offen bleiben am Sonntag nur die diensthabenden Apotheken.
50 Prozent Fernunterricht an den Schulen
Aus organisatorischen Gründen erst ab Mittwoch, 28. Oktober, muss an den Oberschulen mindestens 50 Prozent des Unterrichts in Form von Fernunterricht erfolgen. Wie Kompatscher erklärt, erhält die Landesregierung in den Kleinkinderbetreuungsdiensten und Kindergarten sowie Grund- und Mittelschule die Bildungstätigkeit in Präsenz aufrecht: „Wir behalten uns aber vor, bei den Oberschulen für den Zeitraum nach den Allerheiligen-Ferien in Absprache mit den Schulamtsleitungen weitere Regeln zu erlassen.“
Einschränkungen auch beim Sport
Wie auch im Dekret des Ministerpräsidenten vorgesehen, dürfen im Sport nur die Profiligen und bei den Amateurligen jene auf staatlicher und internationaler Ebene fortgesetzt werden und all diese Veranstaltungen sind ausschließlich hinter verschlossenen Türen, sprich ohne Publikum zugelassen. Für den Fußball in Südtirol bedeutet dies, dass nun auch die Serie D und Oberliga gestoppt wird. Geschlossen werden auch Fitnesscenter und öffentliche Schwimmbäder, mit Ausnahme der vereinsmäßig organisierten Schwimmtrainings.
Veranstaltungen, Spielsäle und Versammlungen
Ab morgen gilt zudem ein generelles Verbot von Festen und Feiern sowie öffentlichen Veranstaltungen. Ausnahmen bilden Kinos und Veranstaltungen in Theatern und Konzertsälen sowie Vorträge. Voraussetzung für all diese Ausnahmefälle sind: zugewiesene Sitzplätze mit Abstand, eine maximale Präsenz von 200 Personen und Maskenpflicht. Die Verabreichung von Speisen und Getränken ist in jedem Fall untersagt. Geschlossen bleiben auch Spielsäle.
Versammlungen müssen in Form von Videokonferenz abgehalten werden; es sei denn, es ist nicht anders möglich, dann aber jedenfalls mit Abstand und Maske.
Verantwortung übernehmen, Regeln einhalten
Der Landeshauptmann Arno Kompatscher erinnert daran, „dass für einzelne Problemgemeinden und Problemzonen zeitlich befristete, strengere Regeln angewandt werden können.“ Gleichzeitig wiederholt er den eindringlichen Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger, die wesentlichen Vorsichtsmaßnahmen und Grundregeln wie Maske tragen, Abstand halten und Hygiene einzuhalten. „Nur wenn wir uns jetzt verantwortungsvoll verhalten, halten wir die Situation im Gesundheitswesen unter Kontrolle, vermeiden noch drastischere Maßnahmen und können schneller wieder zu einer möglichst normalen Lebensweise zurückkehren.“
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