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Als Besitzer eines Hauses hat man die volle Kontrolle darüber, ob man Solarstrom bezieht oder sich für die üblichen Versorgungsbetriebe entscheidet. Für Mieter sieht das anders aus. Das liegt vor allem an den hohen Anschaffungskosten und festen Installationen von Solaranlagen. Welche Möglichkeiten gibt es, wenn man als Mieter auch von den Vorteilen von Solarenergie profitieren möchte? Mobile Solargeneratoren für den eigenen Balkon sind eine interessante Option. Was hat es mit ihnen auf sich und was müssen die Nutzer beachten?
Inhaltsverzeichnis
Können Mieter Solarstrom beziehen?
Mieter haben verschiedene Optionen, auf Solarstrom zurückgreifen zu können:
- Der Vermieter finanziert eine Solaranlage auf dem Dach.
Solarzellen sind teure Investitionen. Da man finanziell von ihnen profitiert, indem man weniger für den genutzten Strom ausgeben muss, lohnt sich die Installation für Vermieter eher selten. Wer in einer Bestandsimmobilie lebt, hat deshalb wenig Chance auf Solarstrom vom eigenen Dach aus reiner Güte und dem Umweltschutzgedanken der Wohnungsgeber.
- Der Mieter nutzt eine mobile Solaranlage.
Eine fest installiere Solaranlage auf dem eigenen Dach ist aber nicht die einzige mögliche Quelle von Solarstrom. Wer selbst Energie aus der Sonne ziehen möchte, kann eine mobile Solaranlage aufstellen. Umgangssprachlich werden diese Solargeneratoren als Balkonkraftwerk bezeichnet. Diese gibt es in unterschiedlichen Ausführungen, mit und ohne Akku.
Darüber kann man hier mehr erfahren.
Weniger effektive Methoden sind:
- Unterstützung der Energiewende
Diese Option führt nicht direkt zu einer eigenen Solaranlage. Es hilft aber viel, wenn möglichst viele Menschen dabei mitarbeiten, die Energiewende zu unterstützen. Dafür kann man einem Solarverein beitreten und politisch aktiv werden. So entsteht etwa Druck für die Regierung, das Anbringen von Solarzellen mit besseren Fördermitteln zu unterstützen.
- Solarstrom durch den Stromanbieter
Auch Versorgungsbetriebe bieten immer häufiger Strom an, der durch Solarenergie erzeugt wurde. Dieser ist zwar nicht kostenfrei, wie der selbst hergestellte Strom nach Amortisierung der Investition in die Solaranlage. Dafür trägt das Nutzen dieser Verträge zu dem Umweltschutz bei.
- Crowdfunding & Solargenossenschaften
Als Teilnehmer von Crowdfunding einer Solaranlage oder Mitglied einer Solargenossenschaft erhält man nicht selbst Strom durch Solarenergie. Stattdessen investiert man an anderen Stellen in den Ausbau von Solarenergie-Systemen. Im Gegenzug erhält man Ausschüttungen in Form von Geld.
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk ist ein mobiler Solargenerator. An diesen kann man flexibel ein oder mehrere Solarpaneele anschließen. Sie müssen nicht fest auf einem Dach installiert werden. Stattdessen eignen sie sich, um auf einem Balkon aufgestellt oder an dem Gelände angebracht zu werden.
Der Strom, der durch das Gerät generiert wird, kann in das Hausnetz eingespeist werden und betreibt dann die Haushaltsgeräte. Reicht der Solarstrom nicht aus, wird Strom aus dem Versorgungsnetz hinzugezogen. Da man weniger Strom aus dem öffentlichen Netz benötigt, reduziert sich die Stromrechnung.
- Bis zu 10 % des Strombedarfs eines Jahrs können mit einer Stecker-Solaranlage abgedeckt werden. Bei optimalen Umständen entstehen über 125 € Ersparnis pro Jahr. Dadurch werden die Anschaffungskosten im Laufe der Zeit amortisiert. Förderboni des Staats beschleunigen diesen Prozess.
Eine Alternative, die auch zur Notstromversorgung genutzt werden kann, sind Solargeneratoren mit Akku. Sie besitzen zeitgleich eine Batterie, in der man Energie für die spätere Nutzung speichern kann. Mit Steckdose oder anderen Anschlüssen kann man danach Geräte an dem Generator anschließen, um sie mit dem Strom zu betreiben.
- In dieser Form eignen sich diese Kraftwerke auch dazu, wenn man unterwegs, zum Beispiel beim Camping, Strom generieren möchte.
Mobile Solarzellen mit Generator: Was ist zu beachten?
Wer sich für mobile Balkonkraftwerke interessiert, sollte vor der Anschaffung die folgenden Faktoren beachten:
- Konformitätserklärung
Wer ein Balkonkraftwerk nutzt, muss es melden. Mit der Konformitätserklärung informiert man den Netzbetreiber darüber, dass ein Balkonkraftwerk verwendet wird.
- Leistung
Das Balkonkraftwerk darf nur 340 W Leistung besitzen. Wer eine höhere Leistung möchte, benötigt einen Elektriker, um eine Konformitätserklärung einzureichen. Der höhere bürokratische Aufwand lohnt sich aber meist erst für größere, reguläre Solaranlagen mit mehr als drei Kilowatt Leistung.
- Vorgaben für das Aufstellen
In Südtirol dürfen Balkonkraftwerke nur unter der Einhaltung bestimmter Vorgaben angebracht werden. Dazu gehören:
- nur parallel anliegend zu Dach & Fassadenflächen (Balkongeländer gelten als Fassade) in Wohn- & Gewerbegebieten
- die Solarpaneele dürfen nicht an denkmalgeschützten Gebäuden angebracht werden
- in historischen Ortskernen muss man eine Baukommission beauftragen, um ein Gutachten zu erstellen, bevor man das Balkonkraftwerk anbringen darf
- bei Fremd- bzw. Gemeineigentum müssen der Eigentümer/die Miteigentümer vorab informiert werden
- lokale Vorgaben des ästhetischen Erscheinungsbildes von Wohngebäuden können das Anbringen von Solarzellen an der Außenwand verhindern.
- Weitere Hinweise
Wichtig zu beachten sind außerdem die folgenden Vorgaben und Hinweise:
- Solaranlagen wie ein Balkonkraftwerk lohnen sich nur, wenn die Paneele genügend Licht erhalten (zur Überprüfung der Lichtverhältnisse dient der Solarkataster für Südtirol).
- Die mobilen Solarzellen werden schneller durch Schmutz und Schatten beeinflusst. Deshalb sollten sie regelmäßig gereinigt und auf die optimale Sonneneinstrahlung geprüft werden.
- In Südtirol installierte elektronische Stromzähler sind bidirektional und messen sowohl die Lieferungen des Stromverteilers als auch die Einspeisung autonom erzeugter elektrischer Energie. Der von den Balkonkraftwerken erzeugte Überschussstrom gilt daher nicht als Eigenverbrauch. Der Strom aus dem Solarmodul sollte also am besten vollständig selbst genutzt werden, denn Netzeinspeisungen werden nicht vergolten.
Der Ecobonus
Südtiroler können dank des Haushaltsgesetzes (Legge di bilancio) von 2022 auf den Bonus Casa – Ecobonus zurückgreifen. Er besteht aus einem 50 % bis 65 % Haushaltsbonus als Anreiz für das Nutzen erneuerbarer Energiequellen. Dieser Bonus gilt für Eigentümer ebenso wie Mieter von Wohngemeinschaften oder Eigentumswohnungen.
Wer ein Balkonkraftwerk besitzt, kann auf verschiedenen Wegen Nutzen von diesem Bonus machen,
z. B.:
- über Kreditabtretung des Steuerguthabens.
- über Abzug der in der Anschaffung entstandenen Kosten in der Einkommenssteuer für 10 Jahre.
Fazit
Mieter haben häufig keine Kontrolle darüber, ob ihr Wohnhaus eine eigene Solaranlage auf dem Dach erhält. Mit mobilen Solargeneratoren haben sie dennoch die Gelegenheit, selbst Solarstrom herzustellen. Diese Stecker-Geräte werden auf dem Balkon platziert und dabei mit einem oder mehreren Solarpaneelen verbunden. Sie können an einer sonnigen Stelle aufgestellt oder angebracht werden, um Solarenergie zu erzeugen. Für Geräte bis zu 350 W muss dafür lediglich eine Konformitätserklärung bei dem Stromversorger eingereicht werden.
Durch den eigenen Solargeneratoren können auch Mieter Solarstrom erzeugen und ihre Stromkosten senken. Das ist am effektivsten, wenn der gesamte Strom selbst genutzt und nicht in das Versorgungsnetz eingespeist wird. Zusätzlich können die Anschaffungskosten durch den Ecobonus reduziert werden. Bei dieser Regelung des Haushaltsgesetzes in Südtirol erhalten Nutzer von erneuerbaren Energien mehrere Vorteile. Sie können die Kosten der Anschaffung beispielsweise über 10 Jahre lang in ihrer Einkommenssteuer geltend machen.