Raika Lana

Sport und Freizeit: Bis 31. Jänner um Landesförderung ansuchen!

by Radio Sonnenschein

Fussball

LPA – Bis zum 31. Jänner 2024 können Sportvereine und Freizeitorganisationen um Landesbeiträge für das Jahr 2024 ansuchen.

Das Land Südtirol unterstützt den Bereich Sport und Freizeit mit Beiträgen für die ordentliche Jahres­tätigkeit, für die Aus- und Fortbildung, für die Organisation von Veranstaltungen und für den Ankauf von Geräten und Einrichtungs- sowie Ausstattungsgegenständen.

Vereine und Organisationen können die diesbezüglichen Ansuchen für das Jahr 2024 bis Mittwoch, 31. Jänner 2024 einreichen. Der Termin gilt sowohl für den Sportbereich als auch für den Sektor Freizeit.

Was die Ansuchen für die Aus- und Fortbildung im Bereich Sport angeht, so können diese ausschließlich online über das Portal „myCIVIS“ gestellt werden. Dazu ist der entsprechende Online-Vordruck zu verwenden. 

Die Vordrucke für alle anderen Beitragsansuchen sind auf den Landeswebseiten zum Thema Sport und Freizeit zu finden und ausschließlich als beschreibbare PDF-Dateien verfügbar. Beim direkten Ausfüllen im Internet ist darauf zu achten, dass die automatischen Summen nicht korrekt berechnet werden.

Die Anträge samt der Kopie eines gültigen Personalausweises der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters sind entweder an die E-Mail-Adresse sport@provinz.bz.it oder an die zertifizierte Mail-Adresse sport@pec.prov.bz.it zu richten. Für jeden Antrag muss eine eigene E-Mail gesendet werden.

red/jw

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