Wer in Südtirol mit fixen Radarfallen an jeder Ecke rechnet, liegt falsch. Die Landesregierung hat den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern bei einem Treffen mit dem Gemeindenverband eine klare Botschaft mitgegeben: Fixe Geschwindigkeitsmessgeräte und Speedboxen werden im Land auch weiterhin die Ausnahme bleiben, nicht die Regel.
Der Grund liegt im Genehmigungsverfahren. Dieses ist gesetzlich streng geregelt und lässt Gemeinden wenig Spielraum für eigenmächtige Installationen.
Wer eine Anlage beantragen will, muss triftige Gründe liefern: Das Gefahrenpotential der betroffenen Zone ist mit konkreten Unfallberichten und dokumentierten Tempolimit-Verstößen zu belegen.
Nur wenn diese Nachweise überzeugen, wird ein Antrag überhaupt geprüft – und eine Installation genehmigt.
Damit bleibt der Blitzer-Ausbau in Südtirol das, was er schon bisher war: gezielt, begründet und zahlenmäßig überschaubar.
Landeshauptmann Arno Kompatscher und Mobilitäts-Landesrat Daniel Alfreider haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister am 20. Juli 2026 im Rahmen einer Sitzung des Gemeindenverbandes über den aktuellen Stand bei den von den Gemeinden beantragten Standorten für fixe Radargeräte und Speedboxen informiert. Das laufende Genehmigungsverfahren beim Regierungskommissariat lässt demnach nur die Aktivierung weniger Standorte erwarten.
Landeshauptmann Kompatscher unterstreicht, dass die Bevölkerung zu Recht funktionierende Geschwindigkeitskontrollen und die Sanktionierung von Verstößen erwarte. Es gehe darum, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Menschen zu schützen und verantwortungsvoll mit dem Lebensraum umzugehen. Die Gemeinden würden gemeinsam mit dem Land an fundierten, den geltenden Bestimmungen entsprechenden Anträgen für Radarstandorte arbeiten.
Für die Installation von Speedboxen und fix installierten, vollautomatisierten Geschwindigkeitskontrollgeräten gilt ein gesetzlich klar geregeltes Genehmigungsverfahren. Voraussetzung ist die Dokumentation bestimmter Kriterien, etwa des Unfallgeschehens oder nachgewiesener Geschwindigkeitsprobleme in der jeweiligen Zone.
Land und Gemeinden wollen nun gemeinsam die nächsten Schritte ausloten. Landesrat Alfreider betont, dass es Lösungen brauche, die vor Ort wirken und zugleich den gesetzlichen Rahmen einhalten. Das Thema Geschwindigkeitskontrolle sei Teil einer größeren Mobilitätsstrategie für Südtirol – dabei gehe es auch darum, unnötigen Verkehr zu vermeiden, Anrainerinnen und Anrainer zu entlasten und sensible Gebiete gezielt zu schützen.
Gemeindeverbandspräsident Dominik Oberstaller hebt die Bedeutung der Zusammenarbeit hervor: Die Gemeinden kennten die Situation vor Ort am besten und würden ihre Erfahrung einbringen, um gemeinsam mit dem Land tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Bereits umgesetzt hat die Landesregierung Maßnahmen zur Entlastung besonders sensibler Gebiete wie Berg- und Passregionen – darunter Einschränkungen für organisierte Motorsportveranstaltungen in geschützten und hochgelegenen Bergzonen (LPA berichtete).
Weitere Schritte werden derzeit gemeinsam mit den Gemeinden geprüft: mögliche verkehrsberuhigte Zonen, gezielte Regelungen für stark befahrene Passstraßen sowie Maßnahmen gegen unnötigen Freizeit- und Ausweichverkehr. Ziel ist ein ausgewogenes Verkehrskonzept, das Mobilität sichert und gleichzeitig Rücksicht auf Bevölkerung und empfindliche Räume nimmt.
Abschließend hält Kompatscher fest: Verkehrssicherheit entstehe nicht durch eine einzelne Maßnahme, sondern durch das Zusammenspiel verschiedener Instrumente und die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Land und Gemeinden trügen gemeinsam die Verantwortung dafür, dass die Straßen sicher bleiben, die Lebensqualität der Bevölkerung erhalten bleibt und die Erreichbarkeit der Orte gewährleistet ist.


