Raika Lana

Südtiroler Landesregierung beschließt GIS-Befreiung für Tourismussektor – HGV erfreut

by Radio Sonnenschein

Gasthaus 2020LPA – Die Landesregierung hat am Dienstag 23. Juni 2020 beschlossen, Beherbergungsbetriebe, Bars und Restaurants im Jahr 2020 von der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) zu befreien.

owohl Beherbergungsbetriebe als auch Bars und Restaurants werden im heurigen Jahr von der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) befreit. Damit kommen sie in den Genuss einer Befreiung ähnlicher jener für die Hauptwohnung. Für alle anderen Wirtschaftszweige, die einen coronabedingten Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent belegen können, reduziert sich die GIS um die Hälfte. Dies hat die Landesregierung am Dienstag  23. Juni 2020 in Absprache mit dem Südtiroler Gemeindenverband beschlossen. Die entsprechende Maßnahme wird in Kürze in einen Gesetzesentwurf eingefügt und dem Landtag übermittelt werden.

„Es handelt sich um einen wichtigen Schritt, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern“, betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. „Damit sind wir in der Lage eine beträchtliche Erleichterung zu schaffen, denn die staatlichen Maßnahmen sehen nur eine Aussetzung der Akonto-Zahlung 2020 der Gemeindeimmobiliensteuer vor.“ 60 Millionen Euro werden für die Finanzierung dieser Maßnahme notwendig sein.

„In Absprache mit den Gemeinden, die dadurch mit einem Mindereinkommen von circa 6 Millionen Euro rechnen müssen, haben wir entschieden, über die staatlichen Maßnahmen für den Tourismus hinauszugehen und die Gemeindenimmobiliensteuer für dieses Jahr im Wesentlichen gar nicht einzuheben“, so Kompatscher. Die Vorgangsweise sei gerecht, weil die übrigen Wirtschaftszweige, die auf staatlicher Ebene von keinerlei Vergünstigung profitieren, in Südtirol eine Vergünstigung um die Hälfte erhalten. „Wir verzichten nie gerne auf Einkünfte“, erklärte Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer. „In diesem Fall leisten wir jedoch gerne einen konkreten Beitrag, um die Wirtschaft und den Tourismus zu unterstützen.“

Wer diese Maßnahmen in Anspruch nehmen will, muss bei der jeweiligen Gemeinde eine Eigenerklärung vorlegen. Die nicht touristischen Wirtschaftszweige müssen zudem einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent belegen.

LPA/fgo/mpi

 

Für den HGV geht Entscheidung zur GIS in richtige Richtung

Bozen – Für den Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) geht der Vorschlag der Landesregierung, die Gemeindeimmobiliensteuer für gastgewerbliche Betriebe für heuer gänzlich zu erlassen, in die richtige Richtung. „Der gewählte Ansatz ist gut, wofür wir Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Arnold Schuler auch danken. Wir erwarten uns jedoch weitere Maßnahmen, um die arg gebeutelte Tourismusbranche, von der wiederum eine ganze Reihe anderer Sektoren abhängen, kräftig zu unterstützen“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger.

Neben den Kreditstundungen, der Gewährung von Verlustbeiträgen und neuen Krediten zu günstigsten Bedingungen hat sich der HGV stets auch für eine spürbare Reduzierung der Steuerbelastung eingesetzt. „Dabei haben wir zunächst an die Gemeindeimmobiliensteuer gedacht, welche Hotels und Gastbetriebe erheblich belastet. Durch eine Befreiung der touristischen Betriebe von der GIS kann der Sektor unbürokratisch und effektiv unterstützt werden“, betont HGV-Direktor Thomas Gruber.

Der Neustart im heimischen Gastgewerbe gestaltet sich sehr zögerlich und die Erwartungen für die nächsten Wochen sind aufgrund der verhaltenen Entwicklung der Buchungslage weiterhin gedämpft. Aus diesem Grund schlägt der HGV neben weiteren Maßnahmen vor, dass die gastgewerblichen Betriebe auch für das Jahr 2021 von der Gemeindeimmobiliensteuer befreit werden, heißt es abschließend in der Presseausendung des HGV.

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