
Das Kommando der Stadtpolizei ist mit der Durchführung und der Einhaltung der vorliegenden Verordnung beauftragt, indem dasselbe alle genannten Orte die ganze Nacht des Montag 29. Oktober sowie den ganzen Dienstag 30. Oktober bzw. bis zum Andauern der Wetterwarnung des Zivilschutzes überwacht.