Raika Lana

Wäre eine Notlandung auf dem Kalterer See möglich?

by Radio Sonnenschein

Kaltern__Die Notlandung: Die Angst und was passiert wirklich? 

Um eine Notlandung handelt es sich, wenn eine Landung durch eine Notlage erzwungen wurde. Gründe dafür können sein: 

  • Feuer an Bord
  • schwere oder nicht einzuordnende Mängel oder Beschädigungen am Flugzeug, die während des Flugs festgestellt werden
  • akuter Treibstoffmangel
  • Unwetter und Turbulenzen
  • schwere Triebwerksprobleme
  • Ausfall aller Triebwerke
  • Probleme mit dem Fahrwerk
  • Akut lebensgefährliche Erkrankung oder Verletzung eines Passagiers oder Besatzungsmitglieds
  • Unwohlsein beider Piloten

Die Notlandung erfolgt im besten Fall auf einem Flugplatz; falls dies nicht möglich ist, auf freiem Gelände (Außenlandung) oder als Notwasserung auf Wasserflächen. Sie wird manchmal durch umfangreiche Maßnahmen der Rettungsdienste am Boden begleitet. Nach einer Notlandung außerhalb eines Flugplatzes ist (im Gegensatz zur Sicherheitslandung) ein Wiederstart nur nach Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde zulässig.

Eine besondere Art der Notlandung stellt die „medizinische Notlandung“ dar. Verschlechtert sich während des Transports eines Patienten mit einem Rettungshubschrauber sein Zustand erheblich, muss der Hubschrauber eventuell zwischenlanden, um eine bessere Behandlung zu ermöglichen. Der Wiederstart bedarf in diesem Fall keiner Genehmigung.

Die benötigte Landestrecke (landing distance) ist die gesamte Strecke von der Landebahnschwelle (threshold) bis zum Stillstand, die bei Jets mit hohen Anfluggeschwindigkeiten über 2000 m betragen kann. Dies hängt nicht nur von der Geschwindigkeit, sondern auch vom Gewicht und dem Wind ab. Piloten, die mit sehr kleinen Landeflächen auskommen müssen (z.B. Buschpiloten), wenden besondere Kurzlandetechniken an. In der Regel bedeutet das eine Reduzierung der Referenzgeschwindigkeit bis knapp über die Mindestfahrt. Eine Unachtsamkeit im Landeanflug bedeutet starkes Durchsacken und im schlimmsten Fall Abkippen über eine der beiden Tragflächen. Kurzlandungen erfordern hohe Konzentration und nicht zu unsteten Wind.

Luftnotlage

Eine Luftnotlage ist ein Notfall eines in der Luft befindlichen Luftfahrzeugs, bei dem schwere und unmittelbare Gefahr droht. Die Ursachen oder Situationen in denen ein Notfall vorliegt sind im Luftfahrtrecht nicht fest definiert, diese können beispielsweise ein medizinischer Notfall, Treibstoffmangel, ein technischer Defekt, eine Flugzeugentführung, Orientierungsverlust oder ein Sichtflug in Instrumentenflugbedingungen (englisch VFR in IMC) sein.

Die Luftnotlage wird durch den Piloten des Luftfahrzeugs erklärt, in seltenen Fällen durch die Flugsicherung. Als Notsignale werden in der Regel über Flugfunk der Notruf MAYDAY MAYDAY MAYDAY auf der aktuell verwendeten oder der Notruffrequenz (121,5 MHz; AM) abgesetzt, über Tastfunk oder andere Wege das Morsezeichen SOS gesendet, der Transpondercode 7700 eingestellt, rote Raketen oder Leuchtkugeln abgefeuert oder rote Leuchtfallschirme eingesetzt. Es darf durch den Piloten auch jedes andere Mittel eingesetzt werden um auf die Notlage hinzuweisen und den Standort bekanntzugeben. Ein solches Luftfahrzeug erhält jegliche Unterstützung der Bodenstellen und hat Vorrang vor allen anderen Luftfahrzeugen.

Der Flugalarmdienst der Flugsicherung alarmiert im Notfall den Such- und Rettungsdienst. Selbst ohne dass ein Pilot eine Luftnotlage erklärt, wird durch den Flugalarmdienst die Ungewissheitsstufe ausgerufen, wenn eine Meldung oder Ankunft eines Luftfahrzeugs 30 Minuten überfällig ist. Sind weitere Nachforschungen ergebnislos oder erfolgt nicht innerhalb von fünf Minuten nach entsprechender Freigabe die Landung, oder ist von einem widerrechtlichen Eingriff wie einer Flugzeugentführung auszugehen, wird die Bereitschaftsstufe erklärt. Die Notstufe wird erklärt, wenn die Nachforschungen während der Bereitschaftsstufe ergebnislos waren, der Treibstoffvorrat als unzureichend angesehen wird, eine Meldung vorliegt oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Luftfahrzeug eine Notlandung durchführt.

Wird der Luftnotfall nicht vor der Landung aufgehoben, wird eine Notlandung in die Wege geleitet.

Quelle: wikipedia.org

 

 

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