Nach den Sommerferien, hat die zweite Covid-Welle den Großteil der europäischen Staaten erreicht, so auch Deutschland. Nachdem zahlreiche Unternehmen ihre Mitarbeiter im Frühjahr ins Homeoffice versetzt haben, stehen viele jetzt vor der Rückkehr in den Büroalltag. Die Richtlinien zum Infektionsschutz schwanken, mancherorts werden sie gelockert, anderswo gibt es neue Ausgangssperren.
Die Corona-Krise hat die Arbeitswelt auch in Deutschland auf den Kopf gestellt. Viele Arbeitnehmer arbeiten seit einem guten halben Jahr von zu Hause. Eine Umstellung, die vielen nicht leicht gefallen ist, gerade wenn es um die Vereinbarung von Arbeit, Kinderbetreuung und Haushalt geht. Außerdem haben viele Arbeitnehmer – vor allem Pendler – mittlerweile Gefallen an der Arbeit zu Hause gefunden.
Recht auf Homeoffice oder Pflicht zur Rückkehr?
Eine aktuelle Studie des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) bestätigt, dass viele der befragten 500 Unternehmen auch nach Corona die Möglichkeit zum Homeoffice anbieten möchten. Grund dafür ist, dass eine übergroße Mehrheit der Befragten eine gute Erfahrungen mit dieser Arbeitsform gemacht hat. Allerdings zeigt die Studie auch mögliche Probleme auf: Bei vielen verschwimmen im Homeoffice die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit.
So bleibt die Frage: Ist die Rückkehr in den Betrieb für alle Pflicht oder kommt ein „Recht auf Homeoffice“? Doch wie und unter welchen Auflagen? Denn der Arbeitsschutz hat weiterhin oberste Priorität.
Zahlreiche Experten sprechen sich weiterhin für die Möglichkeit des Homeoffice aus, anstatt wieder zurück ins Büro zu gehen wie vor Beginn der Pandemie. Angst vor einer möglichen Ansteckung am Arbeitsplatz genügt nicht, um nicht wieder ins Büro zu gehen. Wenn ein Arbeitnehmer allerdings einer Risikogruppe angehört und der Arbeitgeber kein Schutzkonzept erstellen kann, das den Arbeitnehmer ausreichend schützt, kann es durchaus einen Anspruch aufs Homeoffice geben.
Dabei komme es natürlich immer auf die Umstände an. Wenn Mitarbeiter etwa in Einzelzimmern statt in Großraumbüros ihre Arbeit erledigen können, dürfte auch für Risikogruppen eine Pflicht zur Rückkehr ins Büro bestehen.
Nichts geht ohne Schutzkonzepte
Die Pandemie ist noch längst nicht vorüber. Darum gelten nach wie vor die Corona-Schutzmaßnahmen. Daher kann kein Arbeitgeber diese Vorschriften für sein Unternehmen. Wann Corona hierzulande beendet ist, wird letztlich das Robert-Koch-Institut entscheiden. Solange die Pandemie besteht, müssen Arbeitgeber Sorge dafür tragen, dass das Ansteckungsrisiko für Arbeitnehmer im Betrieb soweit wie möglich reduziert wird.
Will heißen: Unternehmen müssen ein Schutzkonzept für Mitarbeiter erstellen und umsetzen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen umfassenden Leitfaden für Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz erstellt.
Neben dem Mindestabstand von 1,5 Metern gibt es zahlreiche zusätzliche Schutzmaßnahmen wie beispielsweise zusätzliche Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender bereitstellen. Mit Wattestäbchen und Tupfern von RS-Components können Sie beispielsweise Ihre Tastatur gründlich reinigen.
Warten auf gesetzliche Regelung
Je länger die Pandemie andauert, je länger gelten die Schutzvorschriften. Letztlich kann das in vielen Fällen auch eine Verlängerung der Arbeit im Homeoffice bedeuten.
Bei Corona handelt es sich um eine Ausnahmesituation mit ungewisser Länge. Der Deutsche Gewerkschaftsbund erwartet, dass der Gesetzgeber alsbald klare Vorgaben für die Arbeit von zu Hause trifft. Schließlich habe die Bundesregierung schon für den Herbst ein Gesetz zum Recht auf Homeoffice angekündigt.