Gemeindewahlen 2015
Gewählt werden die Mitglieder der Gemeinderäte und die Bürgermeister/innen.
Wer darf wählen?
Alle EU-Bürger, die am 10. Mai 2015 das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit vier jahren in der Region (und davon mindestens zwei Jahre in Südtirol) leben und in die entsprechenden Wählerlisten eingetragen sind.
Wann wird gewählt?
Gewählt wird am Sonntag, 10. Mai 2015. An diesem Tag sind die Wahllokale von 07.00 bis 21.00 Uhr geöffnet. Erst nach Abschluss der Vorbereitungen kann abgestimmt werden. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist es daher ratsam, erst ab 7.30 Uhr zur Stimmabgabe im Wahlamt zu erscheinen.
Welche Dokumente braucht es?
Wer wählen will, muss sich in das auf dem Wahlausweis angegebene Sektionswahlamt begeben und den Wahl- sowie einen Personalausweis vorlegen. Wer keinen Wahlausweis hat, weil dieser nicht zugestellt, verloren oder gestohlen wurde, oder auch nur einen beschädigten, muss sich an das Gemeindewahlamt wenden. Dieses ist außerhalb der normalen Öffnungszeiten am 10. Mai 2015 während der gesamten Dauer der Wahlhandlungen geöffnet und stellt den Wahlausweis aus.
Wie wird gewählt?
Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern
Den Wählern und Wählerinnen stehen zwei Stimmzettel zur Verfügung:
Einer für die Wahl des/der Bürgermeisters/in, der andere für den Gemeinderat. Was die Wahl des/der Bürgermeisters/in betrifft, schreiben die Wähler/innen an der vorgesehenen Stelle den Namen und Vornamen des/der gewünschten Kandidaten/in.
Bürgermeister/in wird jene/r Kandidat/in, der/die die höchste Anzahl gültiger Stimmen erhält.
Auf dem zweiten Stimmzettel scheinen die Listenzeichen (Logos) aller Parteien bzw. Listen auf und daneben sind vier Zeilen für die eventuelle Angabe der Vorzugsstimmen. Für die Stimmabgabe genügt es, das Zeichen der gewünschten Liste anzukreuzen und gegebenenfalls eine bis vier Vorzugsstimmen in die Felder neben dem gewählten Zeichen einzutragen. Die Vorzugsstimmen, die mit dem Nachnamen des/der Kandidaten/in und, falls notwendig, auch mit dem Vornamen anzugeben sind, dürfen sich nur auf Kandidaten und Kandidatinnen der gewählten Liste beziehen.
Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern (Bozen, Brixen Meran und Leifers)
Den Wählern und Wählerinnen steht ein einziger Stimmzettel zur Verfügung, auf dem die Namen der Kandidaten/innen für das Bürgermeisteramt und daneben das Zeichen (Logo) der sie unterstützenden Liste (oder mehrerer Listen) gedruckt sind. Um den/die Bürgermeister/in zu wählen, braucht lediglich das Listenzeichen einer Liste gekennzeichnet werden, die den/die gewünschte/n Bürgermeisterkandidaten/in unterstützt. Es kann auch nur der Name des/der Bürgermeisterkandidaten/in gekennzeichnet werden. Es können außerdem bis zu vier Vorzugsstimmen für den Gemeinderat abgegeben werden, sofern die Kandidaten/innen der gewählten Liste entsprechen. Es ist nicht möglich eine Liste zu wählen, die nicht den/die gewählte/n Bürgermeisterkandidaten/in unterstützt.
Bürgermeister/in wird jene/r Kandidat/in, der/die mindestens 50 Prozent plus eine der gültig abgegebenen Stimmen erhält. Sollte keiner der Kandidaten/innen diese Stimmenanzahl erreichen, ist eine Stichwahl zwischen den beiden meist gewählten erforderlich.
Die Wähler/innen der Gemeinde Bozen erhalten zudem auch einen Stimmzettel für die Wahl der Stadtviertelräte.
Quelle: http://www.wahllokal.it