Raika Lana

Italienisches Steuersystem belastet Arbeit und Unternehmen

by Radio Sonnenschein

Anteil der Steuern und Sozialabganen am BIP 2012Der Steuerdruck in Italien zählt zu den höchsten in Europa. Die Analyse der Steuereinnahmen zeigt eine besonders gravierende Belastung von Arbeitseinkommen und Unternehmen. 

Die Steuer- und Abgabenlast beträgt in Italien 44 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Dieser Wert liegt fast fünf Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt. Das italienische Steuer- und Abgabesystem belastet dabei besonders Arbeitnehmer/innen und Unternehmen. 

Die aktuellsten Vergleichsdaten für 2012 zeigen, dass Italien im Bereich der Besteuerung von Arbeitnehmern Spitzenreiter in Europa ist. Der implizite Steuersatz auf Arbeit* beträgt 42,8 Prozent, während der EU-Durchschnitt bei 36,1 Prozent liegt. Dasselbe Bild zeigt sich beim impliziten Steuersatz auf Kapital- und Unternehmenseinkünften**: Dieser erreicht in Italien 26,5 Prozent, das ist der höchste Wert in der EU.

In den letzten Jahren haben nationale und internationale Institutionen die italienische Regierung verstärkt dazu aufgerufen, das Steuersystem zu reformieren. Dabei sollten Arbeit und Unternehmen entlastet und dafür Konsumausgaben und Vermögen stärker besteuert werden. Entsprechende Empfehlungen kamen unter anderem von der Banca d’Italia, vom Rechnungshof, der OECD, dem internationalen Währungsfonds und der EU-Kommission.

Impliziter Steuersatz auf unselbstaendige Arbeit 2012Einige Gesetzesänderungen der letzen Jahre gehen tatsächlich in diese Richtung, zum Beispiel die IRAP-Abzüge zu Gunsten der Beschäftigung und der „IRPEF-Bonus“ für die Arbeitnehmer/innen mit geringem Einkommen. Es bedarf allerdings weiterer Reformen, wie Handelskammerpräsident Michl Ebner unterstreicht: „Die Steuerbelastung in Italien ist weiterhin ungleich verteilt und besonders nachteilhaft für alle Beschäftigten, sowohl Unselbständige als auch Selbständige. Es braucht einschneidender Maßnahmen, um das Land wieder wettbewerbsfähig zu machen und für mehr Gerechtigkeit zu sorgen.“

* Der implizite Steuersatz auf Arbeit ergibt sich aus dem Aufkommen von Steuern und Abgaben aus unselbständiger Arbeit im Verhältnis zu den gesamten Arbeitskosten.

** Der implizite Steuersatz auf Kapital- und Unternehmenseinkünfte ergibt sich aus dem entsprechenden Steueraufkommen im Verhältnis zur Summe aller Gewinne von Unternehmen und Selbständigen, sowie Kapitalerträgen von Familien und Unternehmen (Zinsen, Dividenden, Lebensversicherungen, Immobilienrenditen).

Quelle: Handelskammer Bozen

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